Rechtsprechung
| RG, 24.05.1910 - Rep. VII. 390/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gesellschaft m. b. H. Anfechtung des Illationsgeschäfts.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 74, 16
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93
Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer …
Dies entspricht der herrschenden Meinung (RGZ 24, 14, 23 f; 74, 16, 17 f; LZ 1915, 301;… Scholz/Emmerich, GmbHG 8. Aufl. § 2 Rdnr. 77;… Kölner Kommentar/Kraft, AktG 2. Aufl. § 23 Rdnr. 121 - vgl. § 57 Abs. 1 AktG - Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 29 Rdnr. 56), der sich der Senat anschließt.Dabei geht es nicht im Sinne des § 30 Abs. 1 GmbHG um das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, sondern um dasjenige der Gesellschaft zu dem Gläubiger eines Gesellschafters, der nicht Gesellschafterrechte, sondern eigene Rechte wegen anfechtbaren Zusammenwirkens zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geltend macht (RGZ 74, 16, 18).
Dahinter müssen die Interessen der Gesellschaftsgläubiger, die durch den anfechtbaren Vermögenszufluß begünstigt werden, zurücktreten (RGZ 74, 16, 18).
- BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62
Rechtsmittel
Dieser Auffassung stehen die Urteile des Reichsgerichts RGZ 74, 16 und LZ 1915, 300 nicht entgegen, die den Fall betreffen, daß ein Schuldner bei Gründung einer GmbH sein bisher betriebenes Handelsgeschäft als Stammeinlage einbringt, und in denen ausgesprochen wird, daß die Einbringung der Stammeinlage anfechtbar sein kann.In RGZ 74, 16 waren es die Rechte aus Pachtverträgen, die der Schuldner als Verpächter abgeschlossen hatte.
- OLG Hamm, 03.06.1993 - 27 U 22/93
Gläubigerbenachteiligung bei Übertragung von Vermögen auf eine Ein-Mann-GmbH; …
Die Frage, ob Gläubiger eines Gesellschafters mit der Anfechtungsklage Zugriff auch auf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft nehmen dürfen, ist streitig, nach Auffassung des Senats aber zu bejahen (ebenso RGZ 74, 16;… Scholz-Emmerich, GmbHG, 8. Auflage, § 2 Rdnr. 77;… andere Ansicht u.a. Hachenburg-Ulmer, GmbHG, 8. Auflage, § 2 Rdnr. 133 ff. sowie Rowedder-Rittner, GmbHG, 2. Auflage, § 2 Rdnr. 66).
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