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| RG, 12.10.1910 - Rep. I. 339/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 74, 250
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85
Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines …
Für die vertragliche Bindung und die deliktische Haftung einer juristischen Person gelten jedoch jeweils eigenständige Kriterien, die prinzipiell zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können (RGZ 57, 93, 94; 74, 250, 257; RG JW 1928, 2433, 2435;… Senatsurteile vom 5. Dezember 1958 und 20. Februar 1979 = aaO;… Staudinger/Coing, BGB 12. Aufl. § 31 Rdn. 3).Dabei macht es in der Sache keinen Unterschied, ob die zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Organs durch Überschreiten seiner Allein- oder Gesamtvertretungsmacht begangen wurde (RGZ 74, 250, 257; RG JW 1913, 587, 589; 1917, 593; 1928, 2433, 2434 f.).
- BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54
Amtshaftung und Enteignungsentschädigung
Gerade weil damals die Aufnahme einer allgemeinen Staatshaltungsklausel abgeleitet wurde, hat man sich schliesslich aus der Erwägung, der Beamte, der ständig genötigt sei, im allgemeinen Interesse zu handeln, könne durch eine zu weit gehende Verschuldenhaftung in seiner Entschlußfreiheit gehemmt sein, mit einer subsidiären Haftung der Beamten abgefunden (Bericht der 2. Kommission Mugdan Bd. 2 Protokolle S. 154, 156; vgl. auch RGZ 74, 250 [252]). - BGH, 08.07.1986 - VI ZR 18/85
Täuschung über die rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit einer vom Bürgermeister …
Dabei macht es in der Sache keinen Unterschied, ob die zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Organs durch Überschreiten seiner Allein- oder Gesamtvertretungsmacht begangen wurde (RGZ 74, 250, 257; RG JW 1913, 587, 589; 1917, 593; 1928, 2433, 2434 f). - BGH, 24.04.1961 - III ZR 41/60
Nord-Ostsee-Kanal. Verkehrssicherungspflicht
In diesem Gesetz fand das Reichsgericht die richtige, seinem Ausgangspunkt entsprechende Grundlage für die Beurteilung der Rechtsverhältnisse des Nord-Ostsee-Kanals und wandte es am 19. Januar 1915 (RGZ 86, 117, 122) erstmals hierauf an, wobei es hervorhob, daß für die in den Jahren 1912 und 1913 entschiedenen Fälle (RGZ 74, 250; 79, 101; JW 1913, 595) eine Anwendung aus zeitlichen Gründen noch nicht möglich gewesen sei.
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