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Rechtsprechung
   RG, 17.02.1911 - Rep. II. 211/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,104
RG, 17.02.1911 - Rep. II. 211/10 (https://dejure.org/1911,104)
RG, Entscheidung vom 17.02.1911 - Rep. II. 211/10 (https://dejure.org/1911,104)
RG, Entscheidung vom 17. Februar 1911 - Rep. II. 211/10 (https://dejure.org/1911,104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schuldenübernahme mit zeitlicher Beschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 338
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.12.1953 - VI ZR 242/52
    Dies wäre nicht ausreichend gewesen, da von einer Verkehrssitte nur dann die Rede sein kann, wenn sich bei allen an dem betreffenden Zweige des Verkehrslebens beteiligten Kreisen einheitliche Anschauungen herausgebildet haben (RGZ 69, 150 [153]; 75, 338 [341]; 110, 47 [48]).
  • BGH, 30.10.1953 - V ZR 134/52

    Rechtsmittel

    Die Übernahme von Hypotheken in Anrechnung auf den Kaufpreis stellt zwischen Verkäufer und Käufer regelmässig die Vereinbarung einer den bisherigen persönlichen Schuldner befreienden Schuldübernahme dar (RGZ 56, 200; 75, 338; RG in WarnRspr 1912 Nr. 249; RG JW 1932, 1043; KG in JW 1938, 1916).

    Von Bedeutung aber ist, daß die Hypothekengläubiger die Genehmigung zur Schuldübernahme durch den Beklagten auch noch hätten aussprechen können, nachdem das Grundstück wieder auf den Kläger übertragen worden wäre (RGZ 56, 200 [201]; 75, 338 [342]), und daß sie andererseits die Möglichkeit gehabt hätten, die erneute Schuldübernahme durch den Kläger zu verweigern.

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