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| RG, 04.04.1911 - Rep. VII. 278/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Preußischer Stempel. ; Erbteilungen. ; Testamentsvollstrecker.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 76, 125
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65
Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit
- BGH, 05.02.1958 - IV ZR 204/57
Rechtsmittel
Nach herrschender und richtiger Meinung ist er gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben (RGZ 50, 394 [395]; 76, 125; 81, 292; 106, 46 [47]). - BGH, 21.06.1972 - IV ZR 110/71
Aufgaben des Nachlasspflegers - Zurückbehaltungsrecht des Erben bzw. …
Er ist insoweit der gesetzliche Vertreter des Erben (RGZ 76, 125).
- BFH, 07.10.1970 - I R 145/68
Testamentsvollstrecker - Obliegende Pflichten - Bürgerlich-rechtliches …
Verfahrensrechtlich hat der Testamentsvollstrecker deshalb im Zivilprozeß die Stellung einer sogenannten "Partei kraft Amtes" (VII 278/10 vom 4. April 1911, RGZ 76, 125); d. h. er ist berechtigt, fremde Rechte wie eigene im eigenen Namen geltend zu machen und Angriffe gegen sie abzuwehren. - BFH, 15.02.1978 - I R 36/77
Testamentsvollstrecker - OHG - Gewinnfeststellungsbescheid - …
In der Revision beruft sich der Kläger darauf, daß er Partei kraft Amtes sei (§ 114 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung - ZPO - Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 4. April 1911 Rep. VII 278/10, RGZ 76, 125). - OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80 Der Testamentsvollstrecker ist nicht kraft Gesetzes Vertreter des Erben (vgl. RGZ 59, 365 f; 76, 125;… Haegele/Winkler, Der Testamentsvollstrecker 6. Aufl. Rdn. 2), denn er leitet seine Befugnisse nicht von dem Erben, sondern von dem Erblasser her, und handelt unabhängig von dem Willen des Erben (BGHZ 13, 202, 205).
- BSG, 29.10.1969 - 12 RJ 406/68
Nachlaßpfleger - Gesetzliche Vertretungsmacht - Anspruch gegen …
Bezugsberechtigten nach 5 1288 Abs. 1 BVD hinterlassen hatte und es ungewiß sei, ob E1bberechtigte nach bür- " gerlichem1 Recht vorhanden seien Dabei hat es sich offenbar"freiliéh ohne dies auszusprechen, davon leiten lassen, daß das Erbrecht des BGB ergänzend in der " Rang- und Reihenfolge nach den Bezugsrechten des 9 1288 Abs, 1 RVO anzuwenden ist (BSG 15, 157, 159; 28, 102, 106); denn nur so ist es verständlich, daß es dem Nachlaßpfleger als gesetzlichen Vertreter der unbekannten Erben des Versicherten aufgrund des genannten Beschlusses des Nachlaßgerichts die Rentennachzahlung zu- erkannt hat° Zwar ist es zutreffend und allgemein in der Rechtsprechung (RGZ 50, 294; 76, 125; 81, 292; 106, 46; 155 305; RG JW 1951, 44 = HRB 1950, 1465; DB 1942, 555; BGHZ 49, 1, 5; BFH NJW 1965, 2271; HessVGH ZfSH 1966, 19) und ganz überwiegend im Schrifttum (…für viele: AErman/Bartholomeyczik, BGB, 2, Band, 4, Aufl, 1967, 5 1960 Anm, 8 a;… Johannsen in BGB-RGRK, V, Band 1, Teil, 11, Aufl, 1960, 5 1960 Anm, 20, 21, 59; Kipp/Coing, Erbrecht, Ein Lehrbuch, 11, Bearbeitung 1960, @ 125 III; Palandt/Keidel;… BGB, 28 Aufl, 1969, @ 1960 Anm 5 C o bb); @ 2018 Anm, 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 29 , Aufl, 1966, Grundzüge vor 5 50 2 C; Stein/Jonas/Pohle, ZPO, Vorbemerkungen.
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