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| RG, 05.05.1911 - Rep. II. 562/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtliche Bedeutung von Lieferscheinen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 76, 239
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.05.1971 - VIII ZR 15/70
Kaufvertrag über Rohkakao unter Eigentumsvorbehalt - Voraussetzungen für das …
Die am Durchhandeln beteiligten Vertragspartner sind sich lediglich - und allein das bringen sie durch Andienen und Entgegennahme der Lieferscheine stillschweigend zum Ausdruck - darüber einig, daß zunächst von einer Besitz- und Eigentumsübertragung zwischen den einzelnen Gliedern der Kette abgesehen werden soll und erst mit der Aushändigung der Ware seitens des Lagerhalters an den letzten Abkäufer und mit dessen Eigentumserwerb unmittelbar vom ersten Verkäufer die Verpflichtungen aller Zwischenpersonen aus den von ihnen geschlossenen Kaufverträgen als erfüllt anzusehen sind (vgl. BGHZ 6, 378, 381 [BGH 27.06.1952 - I ZR 146/51];… Baumbach/Duden a.a.O.; RGZ 76, 239, 241). - BGH, 27.06.1952 - I ZR 146/51
Kassalieferschein
In der von der Revision angezogenen Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 76, 239 [242]) ist als Wesensmerkmal des Kassalieferscheines nur herausgestellt worden, dass es sich um eine Urkunde handeln müsse, bei der bereits der Aussteller zur Lieferung nur gegen Zahlung anweise.
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