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Rechtsprechung
   RG, 23.12.1911 - Rep. I. 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,28
RG, 23.12.1911 - Rep. I. 98/11 (https://dejure.org/1911,28)
RG, Entscheidung vom 23.12.1911 - Rep. I. 98/11 (https://dejure.org/1911,28)
RG, Entscheidung vom 23. Dezember 1911 - Rep. I. 98/11 (https://dejure.org/1911,28)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Danach muß eine Partei, die nicht bereits in einen Prozeß verwickelt ist und auch nicht mit dem Beginn eines Verfahrens rechnen muß, keine allgemeinen Vorkehrungen für eine mögliche Fristwahrung treffen (RGZ 78, 121, 125; BGH, Beschl. v. 7. Mai 1986, VIII ZB 16/86, NJW 1986, 2958;… Stein/Jonas/Roth aaO, § 233 Rdn. 64 "Abwesenheit" a); Musielak/Grandel aaO, § 233 Rdn. 6).
  • BGH, 08.03.1957 - IV ZR 29/57

    Rechtsmittel

    Bei dem in RGZ 78, 121 veröffentlichten Urteil, in dem das Reichsgericht die Wiedereinsetzung gewährt hat, handelte es sich um einen Rechtsstreit gegen eine Ausländerin, deren Aufenthalt nicht zu ermitteln war und die später davon Kenntnis erhielt, daß gegen sie ein Urteil ergangen war.
  • BGH, 15.03.1977 - VI ZR 104/76

    Weiterbestehen eines Hindernisses - Rechtsmittelfrist - Beginn der …

    1. Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO zu laufen beginnt, wenn das der Wahrung der versäumten Frist entgegenstehende Hindernis tatsächlich wegfällt oder wenn sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGHZ 4, 398; BGH Beschl. v. 11. Oktober 1956 - IV ZB 156/56 - LM ZPO § 234 Nr. 13 = NJW 1956 1879 und Beschluß vom 10. November 1956 - IV ZB 178/56 - LM ZPO § 234 Nr. 16; ebenso schon RGZ 78, 121, 123).
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