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| RG, 21.02.1912 - V 383/11 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 78, 371
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95
Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke
Vielmehr wurde und wird es als genügend erachtet, wenn die Auslegung der Auflassung ergibt, daß sich die Vertragsparteien im Hinblick auf das Grundstück über den Eigentumsübergang geeinigt haben (KG HRR 1930, Nr. 1507; OLG Darmstadt DNotZ 1936, 571; vgl. auch RGZ 60, 338, 340; 78, 371, 376 (falsa demonstratio) sowie RG DR 1941, 2196 (Auflassung eines unvermessenen Grundstücks); aus neuerer Zeit vgl. Senatsurt. v. 15. Februar 1985, V ZR 131/83, WM 1985, 876, 878 m.w.N.). - BGH, 11.07.1997 - V ZR 64/96
Übertragung von Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum
Vielmehr wurde und wird es als genügend erachtet, wenn die Auslegung der Auflassung ergibt, daß sich die Vertragsparteien im Hinblick auf das Grundstück über den Eigentumsübergang geeinigt haben (KG HRR 1930, Nr. 1507; OLG Darmstadt DNotZ 1936, 571; vgl. auch RGZ 60, 338, 340; 78, 371, 376 (falsa demonstratio) sowie RG DR 1941, 2196 (Auflassung eines unvermessenen Grundstücks); aus neuerer Zeit vgl. Senatsurt. v. 15. Februar 1985, V ZR 131/83, WM 1985, 876, 878 m.w.N.).
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