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Rechtsprechung
   RG, 01.03.1912 - Rep. III. 231/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,263
RG, 01.03.1912 - Rep. III. 231/11 (https://dejure.org/1912,263)
RG, Entscheidung vom 01.03.1912 - Rep. III. 231/11 (https://dejure.org/1912,263)
RG, Entscheidung vom 01. März 1912 - Rep. III. 231/11 (https://dejure.org/1912,263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ärztliche Pflichten; Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 432
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Wenn auch so allgemein eine Verletzung des Kranken nicht zu Lasten des Operateurs gehen kann, ebensowenig wie eine Beweiserschwerung in der Aufklärung des Ursachenverlaufs bei einem operativen Eingriff (RGZ 78, 432 [435]; 128, 121 [123]; JW 1933, 1389; DR 1941, 931), so sind doch im vorliegenden Falle genügend positive Anhaltspunkte für ein Verschulden des Arztes der Beklagten gegeben.
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen …

    Bei positiven Vertragsverletzungen hatte dagegen das Reichsgericht angenommen, daß der Geschädigte alle Voraussetzungen seines Anspruchs, also sowohl die objektive Rechtswidrigkeit der schädigenden Handlung als auch das Verschulden des Schädigers zu beweisen habe (RGZ 66, 289, 291; 78, 432, 435; RG JW 1908, 236, 237), eine Ansicht, die allerdings im Schrifttum keine ungeteilte Zustimmung gefunden hat (Raape AcP 147, 217; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht 15. Bearbeitung § 55 11, 3; Arwed Blomeyer, Allg.
  • BGH, 15.03.1977 - VI ZR 201/75

    Tätigkeit eines Tierarztes - Beweislastumkehr - Pflicht eines Tierarztes - …

    Gerade wegen der Eigengesetzlichkeit und weitgehenden Undurchschaubarkeit des lebenden Organismus kann ein Fehlschlag oder Zwischenfall nicht allgemein ein Fehlverhalten oder Verschulden des Arztes indizieren (so schon RGZ 78, 432, 435; 165, 336, 338/339; obiges Senatsurteil vom 4. April 1967), wie denn überhaupt in diesem Bericht die hergebrachte Trennung zwischen objektivem Fehlverhalten und Schuld besonders problematisch erscheint (daher mißverständlich u.a. Uhlenbruck NJW 1965, 1057, 1061).
  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 127/55

    Rechtsmittel

    Denn einmal arbeitet auch der geschickteste Arzt nicht mit der Sicherheit einer Maschine; trotz aller Fähigkeit und Sorgfalt kann ein Eingriff, ein Schnitt, ein Stich mißlingen (RGZ 78, 432 [435]); nicht jedes Mißlingen der Operation zwingt also zu dem Schluß, der Arzt habe schuldhaft gehandelt.
  • BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines schuldhaft begangenen Kunstfehlers …

    Der Schluß, daß der Arzt beim Wißlingen eines Eingriffs trotz einwandfreier sachlicher Voraussetzungen "irgend etwas" falsch gemacht haben müsse, und zwar schuldhaft, läßt sich bei den komplizierten biologischen und physiologischen Abläufen im menschlichen Körper nicht rechtfertigen (so schon RG HRR 1937, 1301; ferner RGZ 78, 432, 435; BGH Urteil vom 27. Februar 1952 - II ZR 75/51 = VersR 52, 180).
  • BGH, 29.06.1953 - VI ZR 88/52
    Indessen hat das Reichsgericht eine solche Auffassung nur in Bezug auf eine in ihren Ursachen ungeklärte Verletzung des Kranken bei einer Operation ausgesprochen; dass auch der geschickteste Arzt nicht mit der Sicherheit einer Maschine arbeite, ist eine Bemerkung, die im Zusammenhang damit gebracht worden ist, dass trotz aller Fähigkeit und Sorgfalt des Operateurs ein Griff, ein Schnitt oder Stich mißlingen könne, der sonst regelmässig dem betreffenden Arzt gelinge (RGZ 78, 432 [435]).
  • BGH, 11.04.1956 - VI ZR 20/55

    Rechtsmittel

    Der Arzt ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht verpflichtet, den Kranken auf alle möglichen Folgen einer Behandlung, insbesondere nicht bei geringfügigen Eingriffen auf die Möglichkeit schädlicher Folgen unter nicht voraussehbaren ungünstigen Umständen hinzuweisen (RGZ 78, 432 [434]; RG WarnRsp 1920 Nr. 109; RGZ 168, 206 [213]).
  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 75/51

    Rechtsmittel

    Dieser Satz ist jedoch in der Rechtsprechung des Reichsgerichts gerade für den Fall eines durch einen Arzt vorgenommenen körperlichen Eingriffs, in der Regel nicht für anwendbar erklärt worden (vgl. RGZ 78, 432; 128, 123, JW 1933, 1389; JW 37, 2592).
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