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Rechtsprechung
   RG, 04.03.1912 - Rep. I. 137/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,160
RG, 04.03.1912 - Rep. I. 137/11 (https://dejure.org/1912,160)
RG, Entscheidung vom 04.03.1912 - Rep. I. 137/11 (https://dejure.org/1912,160)
RG, Entscheidung vom 04. März 1912 - Rep. I. 137/11 (https://dejure.org/1912,160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Patentrecht; Vorbenutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 436
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90

    Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung …

    Arbeiter und Angestellte handeln grundsätzlich nicht im eigenen, sondern im Interesse des Betriebsinhabers (vgl. BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn; RG GRUR 1934, 31, 32; RGZ 56, 223, 227); Handlungen leitender Betriebsangehöriger, die dazu berufen sind, Anordnungen zu treffen, sowie Handlungen von Gesellschaftsorganen im ihnen gesetzlich zugewiesenen Vertretungsbereich erfolgen grundsätzlich im Interesse der Gesellschaft (vgl. RGZ 78, 436, 437 ff.).
  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die …

    Das in der Rechtsprechung ursprünglich mit "sofort" umschriebene Zeitmoment des Begriffes der Veranstaltung (vgl. RGZ 78, 436, 439) ist schon vom Reichsgericht später im Sinne von "alsbald" verstanden worden (RGZ 158, 291, 293; 166, 326, 331).
  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 84/63

    "Veranstaltungen" nach § 7 Abs. 1 PatG

    Wie schon in RGZ 78, 436 (439) dargelegt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, um feststellen zu können, daß die zur Benutzung einer Erfindung erforderlichen Veranstaltungen getroffen sind: es müssen Veranstaltungen vorliegen, welche die Erfindung im wesentlichen auszuführen bestimmt sind, und es muß daraus der ernstliche Wille erhellen, die Erfindung alsbald zu benutzen (vgl. auch RGZ 158, 291, 293).
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