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Rechtsprechung
   RG, 26.04.1912 - Rep. VII. 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,243
RG, 26.04.1912 - Rep. VII. 14/12 (https://dejure.org/1912,243)
RG, Entscheidung vom 26.04.1912 - Rep. VII. 14/12 (https://dejure.org/1912,243)
RG, Entscheidung vom 26. April 1912 - Rep. VII. 14/12 (https://dejure.org/1912,243)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Enteignungsentschädigung; Individueller Wert

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 31.01.1972 - III ZR 133/69

    Klage des Landes Niedersachsen auf Entschädigung einer Enteignung - Vornahme …

    Dieser "konkrete" Wert (BGHZ 30, 281, 287 [BGH 08.06.1959 - III ZR 66/58] ; vgl. auch RGZ 79, 296, 298/299; 84, 254, 258) richtet sich in gewissem Umfang auch an der wirtschaftlichen Bedeutung aus, die ein derartiges Grundstück für eine benachbarte Betriebsstätte hat, namentlich dann, wenn sich Betriebsstätte und Grundstück in einer Hand befinden und es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, dem die Tendenz zu betrieblichen Erweiterungsbauten, wie sie auf dem Grundstück errichtet werden können, innewohnt.
  • BGH, 25.09.1958 - III ZR 120/57

    Rechtsmittel

    Bloße Gewinnchancen, Zukunftshoffnungen und der übliche entgangene Gewinn werden bei einer Enteignung nicht entschädigt, jedoch müssen die sicher und in Kurse zu erwartenden Wertverbesserungen berücksichtigt werden, wenn der Betroffene bereits Vorkehrungen und Anstalten für diese Wertverbesserung oder bessere Verwertung seines Besitzes getroffen hat oder wenn sonst vor der Enteignung eine sichere Aussicht auf Verwirklichung eines bestimmten Vermögenswerten Vorteils bereits bestanden hat (RGZ 79, 296).
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