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Rechtsprechung
   RG, 02.05.1912 - Rep. VI. 260/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,126
RG, 02.05.1912 - Rep. VI. 260/11 (https://dejure.org/1912,126)
RG, Entscheidung vom 02.05.1912 - Rep. VI. 260/11 (https://dejure.org/1912,126)
RG, Entscheidung vom 02. Mai 1912 - Rep. VI. 260/11 (https://dejure.org/1912,126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zusammenstoß zweier Kraftfahrzeuge.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53

    Begriff des Kraftfahrzeughalters

    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts der Grundsatz entwickelt worden, daß als Halter eines Kraftfahrzeugs anzusehen ist, wer es für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 77, 348 [349]; 78, 179 [182/183]; 79, 312 [314]; 87, 137 [138]).
  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Entgegen der im Schrifttum weitgehend verbreiteten Rechtsmeinung (…vgl. insbesondere Enneccerus-Lehmann Aufl. 1950 Schuldrecht § 16 II 2;… Staudinger Aufl. 9 § 254 BGB, Anm. 2 e; Fuchs in JW 1929 S. 554) hält der Senat an der vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht fest, dass sich der Beschädigte die schuldhafte Mitverursachung des Schadens durch seine Hilfspersonen nach § 278 BGB nur im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses anrechnen lassen muss (RGZ 75, 257; 79, 312; 140, 7; 156, 205; 159, 292 BGH 1, 248).
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