Rechtsprechung
| RG, 27.09.1912 - Rep. VII. 181/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Stempel für Grundstücksübertragungen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 80, 168
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 25.07.1979 - II R 55/76
Umwandlung einer GmbH - Wert der Gegenleistung - Berechnung der Grunderwerbsteuer …
Von einem Vermögensübergang kraft Gesetzes (losgelöst von dem Willen des Alleingesellschafters) kann nicht die Rede sein (so schon das Reichsgericht - RG - in seinem Urteil vom 27. September 1912 Rep VII 181/12, RGZ 80, 168, 171, bei Beurteilung eines Fusionsvorgangs). - BFH, 13.02.1980 - II R 21/78
Verschmelzungsvertrag - Anschaffungsgeschäft - Wertpapier - Aktiengesellschaft - …
Das Reichsgericht (RG) führte in seinem Urteil vom 27. September 1912 Rep VII 181/12 (RGZ 80, 168) aus, daß der Vermögensübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft als ein Einbringen i. S. der Tarifnummer 11b zum Reichsstempelgesetz i. d. F. vom 15. Juli 1909 anzusehen sei und daß demgemäß der Verschmelzungsvertrag ein Vertrag sei, der das Einbringen zum Gegenstand habe. - BFH, 19.03.1980 - II R 39/77
Umwandlungsbeschluß - GmbH - Börsenumsatzsteuer - Wertpapier - Umwandlung
Der in der Steuergesetzgebung seit langem verwendete Begriff des Einbringens hat nach der ständigen Rechtsprechung auch die vereinbarte Vermögensübertragung zum Gegenstand gehabt, die ohne Einzelübertragung kraft Gesetzes eintritt (vgl. die Urteile des Reichsgerichts - RG - vom 10. Dezember 1907 Rep VII 101/07, RGZ 67, 197; vom 27. September 1912 Rep VII 181/12, RGZ 80, 168; die Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 19. Mai 1922 II A 59/22, RFHE 9, 273, und vom 17. Februar 1939 II 556/37, RFHE 46, 174; aus der Gesetzgebung vgl. vor allem § 19a GrEStG i. d. F. der Steuernotverordnung vom 1. Dezember 1930, wo eindeutig der Vermögensübergang bei der Verschmelzung als ein Einbringen gesehen werde). - BFH, 13.02.1980 - II R 129/78
OHG - Gründung einer Aktiengesellschaft - Umwandlung - Aktiengesellschaft - …
Daß auch Einbringungsgeschäfte, die zur Gesamtrechtsnachfolge führen, unter den Begriff des Einbringens fallen, war schon die Auffassung des RG zum Reichsstempelgesetz (vgl. u. a. das Urteil vom 27. September 1912 Rep. VII 181/12, RGZ 80, 168, 171).
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