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Rechtsprechung
   RG, 02.11.1912 - Rep. V. 283/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,6
RG, 02.11.1912 - Rep. V. 283/12 (https://dejure.org/1912,6)
RG, Entscheidung vom 02.11.1912 - Rep. V. 283/12 (https://dejure.org/1912,6)
RG, Entscheidung vom 02. November 1912 - Rep. V. 283/12 (https://dejure.org/1912,6)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zwangsverwaltung; Nießbrauch; Mietzinsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 311
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 21.05.1986 - I R 199/84

    Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …

    Der Abtretung derartiger Ansprüche käme keine Bedeutung zu; denn der Erwerber der Beteiligung erlangt diese Ansprüche ohnehin als Ausfluß des erworbenen Mitgliedschaftsrechts (vgl. zum vergleichbaren Fall der Abtretung einer Mietzinsforderung durch den Eigentümer eines Grundstücks an den Nießbraucher desselben, die diesem aufgrund des Nießbrauchs bereits kraft eigenem Recht zustand, Urteil des RG vom 2. November 1912 V 283/12, RGZ 80, 311, 316, 317).
  • BFH, 21.05.1986 - I R 190/81

    Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …

    Der Abtretung derartiger Ansprüche käme keine Bedeutung zu; denn der Erwerber der Beteiligung erlangt diese Ansprüche ohnehin als Ausfluß des erworbenen Mitgliedschaftsrechts (vgl. zum vergleichbaren Fall der Abtretung einer Mietzinsforderung durch den Eigentümer eines Grundstücks an den Nießbraucher desselben, die diesem aufgrund des Nießbrauchs bereits kraft eigenem Recht zustand, Urteil des RG vom 2. November 1912 V 283/12, RGZ 80, 311, 316, 317).
  • BFH, 21.05.1986 - I R 362/83
    Im Streitfall kommt der Abtretung des Gewinnbezugsrechts für das Jahr 1977 keine Bedeutung zu; denn die Klägerin erlangte diese Ansprüche ohnehin als Ausfluß des erworbenen Mitgliedschaftsrechts (vgl. zum vergleichbaren Fall der Abtretung einer Mietzinsforderung durch den Eigentümer eines Grundstücks an den Nießbraucher desselben, die diesem aufgrund des Nießbrauchs bereits kraft eigenem Rechts zustand, Urteil des RG vom 2. November 1912 V 283/12, RGZ 80, 311, 316, 317).
  • BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58

    Rechtsmittel

    In der Entscheidung RGZ 80, 311, 316 hat das Reichsgericht die von einem Grundstückseigentümer erklärte Abtretung der Mieten seines Hauses an den Nießbraucher des Grundstücks als nichtig betrachtet, weil diesem die Mietzinsforderungen bereits kraft eigenen Rechts zustanden.
  • BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 160/59
    Soweit sie in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 80, 311, 316; 150, 216, 218; WarnRspr. 1916 Nr. 162) verweist, kann ergänzend auf die Ausführungen 16 -.
  • BGH, 22.12.1960 - II ZR 16/59

    Der Begriff der unmöglichen Leistung - Behandlung der anfänglichen Unmöglichkeit …

    Das Landgericht hat zutreffend den vom Reichsgericht in mehreren Entscheidungen vertretenen Grundsatz, wonach Verträge über den Erwerb eines dem Erwerber ohnehin zustehenden Rechts als nichtig anzusehen sind (RG Gruchot 80, 880; RGZ 80, 311, 316; 132, 398, 402; 150, 216, 218; RG WarnRspr 1916 Nr. 162; vgl. ferner die Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung in der Entscheidung des VIII. Zivilsenats vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 = NJW 1960, 332, 334) [BGH 29.10.1959 - VIII ZR 147/58], hier für nicht anwendbar gehalten.
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