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Rechtsprechung
   RG, 02.11.1912 - Rep. V. 335/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,152
RG, 02.11.1912 - Rep. V. 335/12 (https://dejure.org/1912,152)
RG, Entscheidung vom 02.11.1912 - Rep. V. 335/12 (https://dejure.org/1912,152)
RG, Entscheidung vom 02. November 1912 - Rep. V. 335/12 (https://dejure.org/1912,152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Hypothek; Nichtige Auflassung; Rechtskraftwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19

    Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht …

    Hinsichtlich der Fotos der X-Serie ergibt sich allerdings gleichwohl ein Schadensersatzanspruch des Klägers aufgrund des rechtskräftigen Feststellungstenors im Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.5.2013, 2-06 O 335/12.
  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2018 - 3 O 432/16
    Der Kläger nahm die Beklagte vor dem Landgericht Frankfurt a.M. (Az. 2-06 O 335/12) in Anspruch.

    Die Akte der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. zum Az. 2-06 O 335/12 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Köln, 12.11.2013 - 15 U 55/13

    Anspruch auf Unterlassung einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

    Der Kläger erwirkte daraufhin beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung vom 9.8.2012 (28 O 335/12), durch die der Beklagten untersagt wurde, im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Organhandels in der N Klinik in Q über den Kläger identifizierend zu berichten, insbesondere durch Nennung seines Namens, seiner beruflichen Position und seines Wohnortes, oder das Bildnis des Klägers mit der Bildzeile "Deutscher Urologe C2 ..." zu veröffentlichen usw., jeweils wie geschehen im T Nr. 31 vom 30.07.2012 in dem Artikel "Die gekaufte Niere".
  • OLG Frankfurt, 18.03.2025 - 11 U 33/24

    Reichweite der Rechtskraft eines Feststellungstenors

    Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um drei von der Beklagten im Wege der Widerklage gestellte Zwischenfeststellungsanträge (Ziff. 2. lit. a-c, Bl. 974ff d.A.), die sich auf die Auslegung von Ziff. V i.V.m. Ziff. I des diesem Verfahren vorausgegangenen Teilurteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.5.2013 (2-06 O 335/12) beziehen.
  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 256/52

    Rechtsmittel

    Es entspricht feststehender Rechtsprechung, dass einem Urteil, das einen Anspruch zuerkennt, auch insoweit Rechtskraftwirkung zukommt, als aus diesem Anspruch ein weiterer Anspruch abgeleitet wird (RGZ 50, 416 [418]; 80, 317 [323]; 109, 234 [235]; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozessrechts 1954, § 150 III 1).
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