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Rechtsprechung
   RG, 26.09.1911 - Rep. III. 518/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,232
RG, 26.09.1911 - Rep. III. 518/10 (https://dejure.org/1911,232)
RG, Entscheidung vom 26.09.1911 - Rep. III. 518/10 (https://dejure.org/1911,232)
RG, Entscheidung vom 26. September 1911 - Rep. III. 518/10 (https://dejure.org/1911,232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Replik der Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 393
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse …

    Zugleich stellt sich die Aufrechnung als ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Forderung des Gläubigers dar, als eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe, also eine dem Gläubiger aufgezwungene Befriedigung (BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - IX ZR 137/94, BGHZ 130, 76, 80; vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70, NJW 1971, 1563; vom 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04, WM 2005, 1714, 1715 f;… vom 16. August 2007, aaO; RGZ 80, 393, 394;… vgl. Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, Band II, Recht der Schuldverhältnisse, 1888, S. 108).
  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Denn die Aufrechnung ist auch ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (RGZ 80, 30, 34 m.w.N.; 80, 393, 394; 171, 215, 223 f.; BGH Urteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70 -, WM 1971, 859 unter I;… BGB-RGRK/Weber, 12. Aufl. Rn. 1 vor § 387;… Bötticher in Festschrift für Schima S. 95, 96 f.).
  • BGH, 01.07.1971 - VII ZR 224/69

    Rechtsfolgen der Minderung der Werklohnforderung

    Dann ist die zur Aufrechnung benutzte Gegenforderung verbraucht und kann vom Beklagten nicht seinerseits zur Aufrechnung im Rechtsstreit verwandt werden (vgl. RGZ 66, 266, 275; 80, 393; 129, 63, 65; BGH LM Nr. 25 zu § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstG.; VII ZR 30/65 vom 10. Oktober 1966 NJW 1967, 34 = Schäfer/Finnern Z. 2.410 Bl. 40).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Obwohl die Aufrechnung auch eine dem Aufrechnungsgegner aufgezwungene Befriedigung des Aufrechnenden darstellt (RGZ 80, 393 [394]), wird ihre Rechtsnatur maßgebend geprägt durch die zum Erlöschen des Schuldverhältnisses (3. Abschnitt des 2. Buches des BGB) führende Wirkung als Erfüllungsersatz; sie gilt nicht als Leistung an Erfüllungs Statt, sondern als Erfüllung oder Erfüllungsersatz (RGZ 120, 280 [282]).
  • BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63

    Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines …

    Nach der ganz herrschenden Rechtsprechung kann eine beklagte Partei bei einer gegen sie geltend gemachten Teilforderung gerade gegenüber dem im Streit befangenen Teil aufrechnen, so daß es dem Kläger verwehrt ist, den Beklagten auf den nicht eingeklagten Forderungsteil zu verweisen (RGZ 80, 393; BGH LM Nr. 25 zu § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstG).
  • BGH, 26.03.1954 - V ZR 151/52

    Rechtsmittel

    An der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 66, 266; 80, 393; 129, 63) wird festgehalten, daß der Kläger, der nur einen Teil seiner Forderung einklagt, den Schuldner mit einer Aufrechnung nicht auf den nicht eingeklagten Teil verweisen darf.

    Das würde der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts widersprechen (RGZ 66, 266 [275]; vgl. auch RGZ 80, 393; 129, 63).

  • BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Denn der Kläger kann die Beklagte wegen der von ihr erst im Prozeß erklärten Aufrechnung nicht auf den nicht eingeklagten Teil seiner Forderungen verweisen; er muß es vielmehr hinnehmen, daß sie ihre Forderungen gerade gegen diesen Teilbetrag zur Aufrechnung stellt (RGZ 66; 266, 275; 80, 393, 394; BGH LM UmstG § 18 Abs. 1 Ziff. 3 Nr. 25).
  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56

    Rechtsmittel

    Letzteres würde der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich gebilligt hat und der sich auch der erkennende Senat anschließt, widersprechen (RGZ 66, 266 [274]; 80, 393 [394]; BGH LM Nr. 25 zu § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstG).
  • BGH, 25.05.1961 - III ZR 14/60

    Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen …

    Wenn nur eine Teilforderung eingeklagt ist, ist der Beklagte in der Lage, dieser Teilforderung gegenüber mit einer Gegenforderung aufzurechnen, er braucht sich nicht auf den nicht eingeklagten Teil der Forderung verweisen zu lassen (RGZ 80, 393, 394; LM zu § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstG Nr. 25).
  • BGH, 13.07.1955 - IV ZR 88/55

    Rechtsmittel

    Würde es sich in der Tat um Gegenforderungen und somit bei deren Geltendmachung um eine Aufrechnung handeln, so beständen gegen die Ausführungen des Berufungsrichters insofern Bedenken, als nach herrschender Rechtsprechung die in einem Rechtsstreit vom Beklagten gegenüber einem eingeklagten Teil einer Forderung erklärte Aufrechnung gerade diesen Teil zum Erlöschen bringt und der Kläger den Beklagten nicht auf den nicht eingeklagten Teil seiner Gesamtforderung verweisen kann (vgl. RGZ 66, 266; 80, 393;… ferner BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 3 Abs. 2 zu § 388; a.A. insbesondere Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht § 71 III).
  • BGH, 11.03.1965 - VII ZR 56/63

    Zustandekommen einer Restforderung für Erdarbeiten, Maurerarbeiten, Betonarbeiten …

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