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Rechtsprechung
   RG, 15.11.1912 - Rep. II. 245/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,67
RG, 15.11.1912 - Rep. II. 245/12 (https://dejure.org/1912,67)
RG, Entscheidung vom 15.11.1912 - Rep. II. 245/12 (https://dejure.org/1912,67)
RG, Entscheidung vom 15. November 1912 - Rep. II. 245/12 (https://dejure.org/1912,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Konkursaufrechnung; Zwangsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 407
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.05.1960 - II ZR 95/58

    Voraussetzungen der Aufrechnungslage gegen einen in Konkurs gegangenen Schuldner …

    Soweit seine Aufrechnungsbefugnis reicht, steht er einem Absonderungsberechtigten gleich (RGZ 80, 407, 409, 412; RG JW 1936, 3126; Jaeger/Lent § 53 Anm. 29; Mentzel/Kuhn § 53 Anm. 7; § 54 Anm. 4).

    Die in § 54 Abs. 1 KO gewährte Aufrechnungsbefugnis kann erst nach Eintritt der Bedingung voll zur Geltung kommen (RGZ 80, 407, 415; RG JW 1936, 3126).

    Von diesem Zeitpunkt ab ist § 54 Abs. 3 KO unanwendbar (RGZ 80, 407, 414/15; RG JW 1936, 3126).

  • BGH, 01.07.1974 - II ZR 115/72

    Ansprüche auf Zahlung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge - …

    Vor Eintritt der Bedingung hatte er aber bereits einen Anspruch auf Sicherstellung, soweit seine Forderung der von ihm einzuzahlenden Schuld gleichkam, so daß er zur Zahlung an den Konkursverwalter nur Zug um Zug gegen Sicherstellung verpflichtet war und nach Eintritt der Bedingung uneingeschränkt aufrechnen konnte (vgl. RGZ 80, 407, 414).
  • BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 152/77

    Aufrechnung bedingter Forderungen gegen fällige Forderungen des Gemeinschuldners …

    Mit der Konkurseröffnung war jedenfalls die Schadensersatzforderung der Beklagten wegen der Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung aufschiebend bedingt entstanden (BGHZ 15, 333, 336;… Mentzel/Kuhn, KO, 8. Aufl. § 54 Anm. 6;… Jaeger, KO, 8. Aufl. § 54 Anm. 9;… Böhle/Stamschräder, KO, 12. Aufl. § 54 Anm. 4), selbst wenn die Beklagte erst dann die Aufrechnung erklären konnte, wenn die Bedingung eingetreten war (BGH Urteil vom 9. Mai 1960 - II ZR 95/58 = WM 1960, 720, 721), weil die Aufrechnungsbefugnis, die § 54 Abs. 1 KO dem Gläubiger einer aufschiebend bedingten Forderung einräumt, erst nach Eintritt der Bedingung voll zur Geltung kommt (RGZ 80, 407, 415; RG JW 1936, 3126).
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