Rechtsprechung
| RG, 09.07.1912 - Rep. VII. 200/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eheliches Güterrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 80, 62
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat ausgesprochen, dass diese Vermutung ganz allgemein und uneingeschränkt zugunsten der Gläubiger des Mannes gilt (RGZ 80, 62 [63]) und zugunsten des Konkursverwalters auch dann wirkt, wenn es sich darum handelt, ob er einen vom Gemeinschuldner mit seiner Ehefrau abgeschlossenen Vertrag als entgeltlichen Vertrag und eine Leistung des Gemeinschuldners an seine Frau als entgeltliche anerkennen muss (RGZ 120, 107 [109, 110]; ebenso Jaeger § 32 Anm. 16; Mentzel § 32 Anm. 13).
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