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Rechtsprechung
   RG, 22.11.1912 - Rep. VII. 315/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,252
RG, 22.11.1912 - Rep. VII. 315/12 (https://dejure.org/1912,252)
RG, Entscheidung vom 22.11.1912 - Rep. VII. 315/12 (https://dejure.org/1912,252)
RG, Entscheidung vom 22. November 1912 - Rep. VII. 315/12 (https://dejure.org/1912,252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Versicherungsvertrag; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 81, 13
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Hierfür wie für alle Voraussetzungen des § 123 BGB hat der Anfechtende die volle Beweislast (RGZ 81, 13; RG SeuffArch 97, 186; JRPV 1932, 116; 1931, 383; 1929, 9, 419; VA 1929 Nr. 2054; LZ 1918, 49; KG BersR 1953, 421 m. Anm. v. Dörstling und JRPV 1933, 208; OLG Hamburg VersR 1954, 250 m. Anm. v. Haasen VersR 1954, 482; OLG Nürnberg Ztschr.
  • OLG Köln, 31.03.2004 - 5 U 64/03

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Dauerhafte Unfähigkeit …

    Rn. 20 Arglist setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer Angaben macht, die objektiv falsch sind, von denen er weiß oder für möglich hält, dass sie falsch sind, und mit denen er Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers nehmen will, wobei ihm bewusst ist, dass der Versicherer seinen Antrag möglicherweise nicht oder nur zu anderen Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (RGZ 81, 13; seit dem std. Rspr., vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 411;… Prölss in Prölss/Martin § 22 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1955 - V ZR 217/54

    Rechtsmittel

    Anders als im Falle der Irrtumsanfechtung, bei der gemäß § 119 BGB auch darauf abzustellen ist, ob der Anfechtende die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde, genügt hier die Feststellung, daß St. durch arglistige Täuschung zum Vergleichsabschluß bestimmt worden ist (RGZ 81, 13 [16]).
  • BGH, 20.12.1956 - VIII ZR 239/56

    Rechtsmittel

    Eine Täuschungshandlung des Vertragsgegners berechtigt aber nur dann zur Anfechtung, wenn der Anfechtende dadurch zu der angefochtenen Willenserklärung, hier also zu der Annahme des Vertragsangebots der Klägerin durch Eintritt in den mit B. und Z. abgeschlossenen Kaufvertrag, bestimmt worden ist und wenn der Inhaber der Klägerin seine unrichtigen Erklärungen mit dem Willen abgegeben hat, die Beklagte dadurch zum Abschluß des Vertrages zu bestimmen, wenn er also den Willen gehabt hat, die Beklagte zu täuschen (vgl RGZ 81, 13 [16]; RG Seuff Arch 79, 324 [326] Nr. 199; RG WarnRspr 1929, 242 [244] Nr. 135, 1930, 222 [226] Nr. 110).
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