Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 20.12.1912 - Rep. VII. 370/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,48
RG, 20.12.1912 - Rep. VII. 370/12 (https://dejure.org/1912,48)
RG, Entscheidung vom 20.12.1912 - Rep. VII. 370/12 (https://dejure.org/1912,48)
RG, Entscheidung vom 20. Dezember 1912 - Rep. VII. 370/12 (https://dejure.org/1912,48)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1912,48) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erwerb im guten Glauben; Besitzübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 81, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 65/75

    Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 933 BGB

    Der Übergabewille desjenigen, der dem Erwerber den Besitz einräumt, muß auf dem Veräußerungsgeschäft beruhen (RGZ 81, 141, 143); denn für § 933 BGB ist es nicht entscheidend, daß der Erwerber irgendwie den Besitz der ihm veräußerten Sache erhält, sondern daß er den Besitz gerade vom Veräußerer und mit dessen Willen erlangt hat (Senatsurteil vom 21. Januar 1970 - VIII ZR 145/68 = LM BGB § 933 Nr. 4 = WM 1970, 251, 252).
  • BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 95/58

    Rechtsmittel

    Das Urteil RGZ 81, 141 steht mit der hier vertretenen Auffassung nicht in Widerspruch, da es in dem vom Reichsgericht entschiedenen Falle an einer Einigung zwischen dem ursprünglichen Veräußerer und dem Erwerber fehlte, ohne die allerdings ein gutgläubiger Eigentumserwerb auch gemäß § 933 BGB nicht möglich ist, während sich hier nach den tatrichterlichen Feststellungen Schmidt und die Erstbeklagte darüber einig gewesen sind, daß das Eigentum an den in der Kiste befindlichen Strümpfen auf die Erstbeklagte übergehen sollte, und sie außerdem ein konkretes Besitzmittlungsverhältnis, nämlich einen Verwahrungsvertrag, vereinbart haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht