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| RG, 23.01.1913 - Rep. IV. 387/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unterhalt; Erbauseinandersetzung; Teilung der Früchte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 81, 241
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 20.10.1983 - 2 UF 237/82 Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (FamRZ 1980, 818; 1980, 912) sowie des Reichsgerichts (RGZ 81, 241) sind nicht einschlägig.
Ähnlich war der in RGZ 81, 241 entschiedene Fall.
- BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66
Erwerb von Pachtzinsen durch eine Erbengemeinschaft; Anforderungen des Bezugs …
Da unstreitig bis zum 1. Juli 1960 der Reinerlös aus der Verpachtung der Apotheke im Einvernehmen der Miterben unter diesen verteilt wurde, spricht viel dafür, daß die Miterben - sei es ausdrücklich oder stillschweigend - eine zulässige und ohne wichtigen Grund nicht einseitig auflösbare Vereinbarung dahin getroffen haben, während der Verpachtung der Apotheke den Reinertrag jährlich aufzuteilen (vgl. RGZ 81, 241; BGHZ 34, 367).
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