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| RG, 08.02.1913 - Rep. IV. 527/12 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erbschaftsbesitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 81, 293
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 257/83
Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten bei rückwirkender Unwirksamkeit eines …
Über den Wortlaut hinaus wird darunter unter Berufung auf den Sinn der Vorschrift überwiegend ferner auch derjenige verstanden, der - vor oder nach dem Erbfall - etwas aus dem Erblasservermögen zunächst ohne Inanspruchnahme eines Erbrechts erlangt hat, die betreffenden Gegenstände aber nachträglich unter - unzutreffender - Berufung auf ein eigenes, in Wahrheit nicht oder nicht in dem behaupteten Umfang bestehendes Erbrecht verteidigt (vgl. z.B. RGZ 81, 293, 294;… Staudinger/Gursky, BGB 12. Aufl. § 2018 Rdn. 8;… Soergel/Dieckmann, BGB 11. Aufl. § 2018 Rdn. 5;… MK-Jülicher, BGB § 2018 Rdn. 18). - BGH, 02.07.1964 - III ZR 4/63 Die Auskunftspflicht ist nicht bedingt durch die Namhaftmachung bestimmter vermißter Nachlaßsachen, und sie umfaßt auch solche Gegenstände, die vor dem Tode des Erblassers etwa beiseite geschafft worden sind mit Ausnahme derjenigen, die schon zu Lebzeiten des Erblassers auch rechtlich aus dessen Vermögen ausgeschieden sind, wie z.B. durch rechtlich einwandfreie und wirksame Schenkungen an den Hausgenossen (…vgl. hierzu BGB RGRK 11. Aufl. § 2028 Anm. 1-4;… Planck BGB 4. Aufl. § 2028 Anm. 1 + 4;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 2028 Anm. 1 + 4; RGZ 73, 369, 371; 81, 293, 296; 84, 204, 206 BGHZ 18, 67, 70).
- BGH, 22.04.1964 - V ZR 94/62
Rechtsmittel
Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift, die den Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe an den Erben verpflichtet, stünde nicht entgegen, daß der Beklagte selbst mit zum Kreise der Miterben gehören würde (RGZ 81, 293).
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