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Rechtsprechung
   RG, 04.12.1912 - Rep. III. 193/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,12
RG, 04.12.1912 - Rep. III. 193/12 (https://dejure.org/1912,12)
RG, Entscheidung vom 04.12.1912 - Rep. III. 193/12 (https://dejure.org/1912,12)
RG, Entscheidung vom 04. Dezember 1912 - Rep. III. 193/12 (https://dejure.org/1912,12)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Untermiete; Nichterfüllung durch den Hauptvermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 81, 59
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.10.1995 - XII ZR 215/94

    Anspruch des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter nach Beendigung des …

    Wird die Erlaubnis nicht erteilt und kündigt der Hauptvermieter wegen unberechtigter Untervermietung den Hauptmietvertrag, so muß der Untervermieter für den dann entstehenden Rechtsmangel eintreten (grundlegend RGZ 81, 59, 61 f;… Wolf/Eckert aaO. Rdn. 1328;… Palandt/Putzo BGB 54. Aufl. § 549 Rdn. 21;… Bub/Treier aaO. III B Rdn. 1265 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 128/58
    Weder ein Hinweis bei Abschluß des Vertrages, daß der Hauptmieter zur Untervermietung der Erlaubnis des Hauptvermieters bedürfe, und die Annahme, die Erlaubnis werde vom Hauptvermieter erteilt werden, noch eine Übernahme der Verpflichtung, die Erlaubnis zu beschaffen, lassen notwendig darauf schließen, daß eine Erteilung der Erlaubnis zur Bedingungen für die Wirksamkeit des Untermietvertrages gemacht worden sei (vgl. RGZ 81, 59, 61;… BGB RGRK 11. Aufl. § 549 Anm. 3;… Mittelstein, Die Miete, 4. Aufl. § 104 4 S. 637;… Niendorff, Mietrecht, 10. Aufl. § 38 1 c S. 290).

    So ist es auch in dem der Entscheidung RGZ 81, 59 zugrundeliegenden Rechtsstreit gerade der Unterverpächter, der sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch des Unterpächters darauf beruft, daß der Vertrag nur unter der aufschiebenden Bedingung der Erlaubnis des Hauptverpächters geschlossen worden sei, während der Unterpächter eine solche Abrede bestreitet.

  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 198/84

    Pflicht zur Untervermietung durch den Verkäufer einer Gaststätte

    Der Untervermieter übernimmt mit der Verpflichtung zur Gewährung der Mieträume auch die Pflicht, die Voraussetzung für diese vertragsmäßige Leistung, die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung, zu beschaffen und hat hierfür nicht minder wie für seine sonstigen Vertragspflichten einzustehen (RGZ 81, 59, 63).
  • BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 9/69
    Die grundsätzliche Haftung des Schuldners folgt daraus, daß derjenige, der sich zu einer Leistung verpflichtet, sich vor Vertragsschluß vergewissern muß, ob ihm die Leistung möglich sein wird, und sich instand zu setzen hat, die Leistung zu gewähren (RGZ 69, 355; 80, 247" 250; 81, 59, 63; BGHZ 8, 222, 231; 11, 16, 22;… Staudinger/Wer ner 11. Aufl. Nr. 19, 33 vor §§ 275 ff; Reimer Schmidt in Soergel/Siebert, BGB Nr. 22 vor § 275).
  • BGH, 09.12.1970 - II ZR 9/69

    Anforderungen an die Auslegung einer Bürgschaftserklärung - Hinreichende …

    Die grundsätzliche Haftung des Schuldners folgt daraus, daß derjenige, der sich zu einer Leistung verpflichtet, sich vor Vertragsschluß vergewissern muß, ob ihm die Leistung möglich sein wird, und sich instand zu setzen hat, die Leistung zu gewähren (RGZ 69, 355; 80, 247, 250; 81, 59, 63; BGHZ 8, 222, 231 [BGH 16.12.1952 - I ZR 29/52]; 11, 16, 22;… Staudinger/Werner 11. Aufl. Nr. 19, 33 vor §§ 275 ff; Reimer Schmidt in Soergel/Siebert, BGB Nr. 22 vor § 275).
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