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| RG, 02.05.1913 - Rep. III. 548/12 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemerkbarwerden einer Unfallfolge
Papierfundstellen
- RGZ 82, 224
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 22.99
Meldefrist für Dienstunfall; Meldung eines Dienstunfalls nach Ablauf der …
Dass er nur mit einer solchen Möglichkeit rechnete oder rechnen musste, genügt nicht (vgl. RGZ 82, 224 ; 150, 210 ; BVerwGE 24, 289 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23
Leistungen der Unfallfürsorge
Selbst wenn der Beamte jemals ein Bewusstsein von der "Möglichkeit" eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Dienstunfallereignis und seinem Leiden gehabt haben sollte, darf er seine Meinung aufgeben, wenn der ihn behandelnde Arzt einen solchen Zusammenhang nicht bestätigt oder ausschließt (RG, Urteil vom 2. Mai 1913 - III 548/12 -, RGZ 82, 224 und juris;… vgl. im Übrigen auch zur Konsultation verlässlicher Auskunftspersonen und dem daraus folgenden Einfluss auf das Bewusstsein über die "Möglichkeit", Unrecht zu tun, etwa Bülte, in: Leipziger-Kommentar zum StGB, 13. Aufl. 2020, § 17 Rn. 76 ff.). - BVerwG, 06.07.1966 - VI C 124.63
Rechtsmittel
Es ist zwar richtig, daß die Dienstunfallfolge nicht schon "bemerkbar" geworden ist, wenn der Verletzte nur mit der Möglichkeit eines Zusammenhanges seiner Beschwerden mit dem Dienstunfall rechnet, er muß sich vielmehr die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhanges verschafft haben oder haben verschaffen können (so RGZ 82, 224 [225 ff.] und 150, 210 [213]; ähnlich Plog-Wiedow, BBG § 150 RdNr. 13;… Fischbach, BBG, 3. Aufl., § 150 Anm. II und Bochalli, BBG, 2. Aufl., § 150 Anm. 2).Anders als in dem vom Reichsgericht in RGZ 82, 224 entschiedenen Fall hat also hier gerade der Arzt den "zwingenden Verdacht" geäußert, daß es sich bei dem Leberleiden um eine Folge der im Kriege durchgemachten Hepatitis handele.
- OVG Niedersachsen, 31.03.2025 - 5 LA 64/24
Klage gegen die mit Wirkung für die Zukunft ausgesprochene Rücknahme eines …
Selbst wenn der Beamte jemals ein Bewusstsein von der 'Möglichkeit' eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Dienstunfallereignis und seinem Leiden gehabt haben sollte, darf er seine Meinung aufgeben, wenn der ihn behandelnde Arzt einen solchen Zusammenhang nicht bestätigt oder ausschließt (RG, Urteil vom 2. Mai 1913 - III 548/12 -, RGZ 82, 224 und juris;… vgl. im Übrigen auch zur Konsultation verlässlicher Auskunftspersonen und dem daraus folgenden Einfluss auf das Bewusstsein über die 'Möglichkeit', Unrecht zu tun, etwa Bülte, in: Leipziger-Kommentar zum StGB, 13. Aufl. 2020, § 17 Rn. 76 ff.)"..
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