Rechtsprechung
| RG, 12.07.1913 - Rep. VI. 175/13 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kraftfahrzeuggesetz; Gesamtschuldverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 82, 436
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51
Unfallansprüche eines Beamten
Zur Begründung eines solchen Gesamtschuldverhältnisses geht das Berufungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 82, 436 [439]; 84, 415 [430]) davon aus, dass bei Identität der Leistung ein Gesamtschuldverhältnis anzunehmen ist, falls beide Schuldner nicht ohne jeden inneren Zusammenhang Schuldner geworden sind, wenn auch auf der einen Seite eine gesetzliche, auf der anderen Seite eine vertragliche Haftung bestehe.
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