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Rechtsprechung
   RG, 15.03.1913 - Rep. VI. 315/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,33
RG, 15.03.1913 - Rep. VI. 315/12 (https://dejure.org/1913,33)
RG, Entscheidung vom 15.03.1913 - Rep. VI. 315/12 (https://dejure.org/1913,33)
RG, Entscheidung vom 15. März 1913 - Rep. VI. 315/12 (https://dejure.org/1913,33)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Unterlassungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 82, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung …

    Nach der vom Reichsgericht entwickelten und vom Senat weitergeführten Rechtsprechung (vgl. u.a., RGZ 82, 59, 65; 123, 307, 309; BGH GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen; GRUR 1954, 331, 333 - Altpa; GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb), können Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur diejenigen Zuwiderhandlungen sein, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind.

    Das Verbot muß ausdrücklich besagen, welche konkreten Handlungen unterlassen werden sollen und darf nicht derart abstrakt gefaßt werden, daß ihm Handlungen unterfallen können, deren rechtliche Erlaubtheit im Rechtsstreit nicht geprüft worden ist (RGZ 82, 59, 65).

  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Nach der vom Reichsgericht entwickelten und vom Senat weitergeführten Rechtsprechung (vgl. u.a. RGZ 82, 59 [65]; 123, 307 [309]; BGH GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen; BGH GRUR 1954, 331 [333] - Altpa) können Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur die Zuwiderhandlungen sein, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind.

    Das Verbot muß ausdrücklich besagen, welche Handlungen unterlassen werden sollen und darf nicht derart abstrakt gefaßt werden, daß ihm Handlungen unterfallen können, deren rechtliche Erlaubtheit im Rechtsstreit nicht geprüft worden ist (RGZ 82, 59 [65]).

  • BGH, 03.04.1963 - Ib ZR 162/61

    Rechtsmittel

    Wie bereits das Reichsgericht (RGZ 82, 59, 65; RG in JW 1939, 233) ausgesprochen und der erkennende Senat bestätigt hat (Urteil vom 16.10.1962 - I ZR 161/60 - S. 20), verstößt die Untersagung einer "ähnlichen" Handlung gegen das Gebot der bestimmten Umschreibung der Verletzungsform und ist prozessual unzulässig.
  • BGH, 28.01.1955 - I ZR 88/53

    Rechtsmittel

    Für die Frage der Wiederholungsgefahr kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (RGZ 82, 59 [63]; RG GRUR 1939, 867) entscheidend darauf an, ob die Gefahr noch zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung bestanden hat.
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