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| RG, 01.11.1913 - Rep. V. 230/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatzanspruch des Verkäufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 245
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 125/58
Rechtsmittel
Hat der Käufer (oder der getäuschte Verkäufer) den Vertrag nicht angefochten, weil er bei ihm stehenbleiben will, so ist ihm nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts unter Berücksichtigung dieses Umstandes grundsätzlich ebenfalls nur das negative Vertragsinteresse zu ersetzen (JW 1910, 934; 1912, 137, 742 Nr. 4; WarnRspr 1912 Nr. 333; RGZ 83, 245; 132, 76, 80, 81).Unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt hat das Reichsgericht dem arglistig getäuschten Verkäufer eines Grundstücks, der bei dem Vertrage stehen geblieben ist, und dann infolge der Täuschung seitens des Käufers einen Ausfall an den Gegenwerten erlitten hat, vollen Schadensersatz unter der Voraussetzung zugebilligt, daß das Grundstück ohne den Betrug von dem Verkäufer so verwertet worden wäre, daß der Ausfall nicht eingetreten wäre (RGZ 83, 245; vgl. dazu Geppert, IherJb. 64 (1914), 437, 476 ff).
- BGH, 15.01.1969 - VIII ZR 239/66 In diesem Urteil ist allerdings, wie die Revision zutreffend geltend macht, unter Hinweis auf das Urteil RGZ 83, 245 ausgeführt worden, das Vertrauensinteresse könne zwar grundsätzlich nicht auf der Grundlage eines bloß gedachten anderen Geschäftes berechnet werden.
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