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Rechtsprechung
   RG, 04.06.1913 - Rep. I. 3/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,29
RG, 04.06.1913 - Rep. I. 3/13 (https://dejure.org/1913,29)
RG, Entscheidung vom 04.06.1913 - Rep. I. 3/13 (https://dejure.org/1913,29)
RG, Entscheidung vom 04. Juni 1913 - Rep. I. 3/13 (https://dejure.org/1913,29)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verschulden des Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 83, 43
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 166/02

    Zurechnung des den Versicherungsfalls herbeiführenden Verhaltens Dritter; Begriff …

    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherungsnehmer weder im Rahmen des § 6 VVG noch im Rahmen des § 61 VVG (und vergleichbarer vertraglicher Regelungen, hier des § 9 Nr. 1a VGB 88) für das Verschulden Dritter nach § 278 BGB einzustehen (BGHZ 107, 229, 232, 233; vgl. schon RGZ 83, 43, 44; 117, 327, 329; 135, 370, 371; BGHZ 11, 120, 122).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer …

    Auf diesem Rechtsgedanken beruht die schon auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. RGZ 83, 43, 44; 117, 327, 329; 135, 370, 371) zurückgehende, spezifisch für das Versicherungsrecht entwickelte Repräsentantenhaftung (…vgl. BGH aaO.; BGHZ 107, 229, 232f; NJW-RR 2003, 1250).
  • BGH, 25.11.1953 - II ZR 7/53

    Kraftfahrzeugversicherung

    Die grundsätzliche Auffassung des Berufungsgerichts, dass § 278 BGB bei § 61 VVG nicht anwendbar sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbesondere RGZ 83, 43 [44]; 117, 327 [329]; 135, 370 [371];… weitere Nachweise bei Möller Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für das Verhalten Dritter S 68 und bei Bruck-Möller VVG 8. Aufl § 6 Anm 92 ff).
  • BGH, 17.12.1964 - II ZR 17/63

    Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit einem Pkw mit rotem Nummernschild …

    Hingegen kann es darauf nicht ankommen, wenn ein Geschäftsbetrieb die Überlassung von Gegenständen an Dritte für kürzere oder längere Zeit mit sich bringt und der Betriebsinhaber sich durch eine Versicherung gerade gegen Schäden schützen will, die ihm aus der zeitweiligen Beherrschung der Gefahrenquellen durch Dritte drohen (vgl. auch RGZ 83, 43;… Möller a.a.O. 85).
  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76

    Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - …

    Als Repräsentant ist zunächst allgemein angesehen worden, wer auf Grund eines tatsächlichen Vertretungsverhältnisses die Obhut über die versicherte Sache ausübt oder wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungsverhältnisses oder einer ähnlichen Beziehung an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (RGZ 51, 20; 83, 43; 117, 327; 135, 370; BGHZ 24, 378, 385).
  • BGH, 25.11.1953 - III ZR 7/53
    Die grundsätzliche Auffassung des BerGer., daß § 278 BGB bei § 61 VVG nicht anwendbar sei, entspricht der st. Rspr. des RG (insbes. RGZ 83, 43 [44]; 117, 327 [329]; 135, 370 [371];… weitere Nachw. bei Möller, Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für das Verhalten Dritter S. 68, und bei Brück-Möller, VVG 8. Aufl. § 6 Anm. 92 ff.).
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