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Rechtsprechung
   RG, 17.09.1913 - Rep. I. 66/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,246
RG, 17.09.1913 - Rep. I. 66/13 (https://dejure.org/1913,246)
RG, Entscheidung vom 17.09.1913 - Rep. I. 66/13 (https://dejure.org/1913,246)
RG, Entscheidung vom 17. September 1913 - Rep. I. 66/13 (https://dejure.org/1913,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Klagerecht des Lizenznehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 83, 93
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Sollte das Berufungsgericht eine Verpflichtung der Beklagten zum Schadensersatz bejahen, wird es zu beachten haben, daß der Klägerin ein eigener Schadensersatzanspruch, wie er mit dem Klageantrag geltend gemacht wird, nur dann erwachsen sein kann, wenn ihr eine Dritte von der Benutzung ausschließende Berechtigung am Klagepatent zusteht, wie sie sich etwa aus einer ausschließlichen Lizenz ergibt (RGZ 83, 93, 95 f. - Laufflecke;… Busse aaO § 139 Rdn. 22).
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber …

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (z.B. RGZ 57, 38, 40 f.; 67, 176, 181; 83, 93, 94), daß der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz eine eigenständige Aktivlegitimation hat, soweit seine Rechte berührt werden.
  • LG München I, 09.07.2026 - 7 O 12015/25

    Patentverletzung, Aktivlegitimation, Exklusivlizenz, Unterschriftsleistung, …

    Rn. 58 Der Grund dafür, weshalb eine einfache Lizenz nicht das Recht verleiht, die Ansprüche aus dem lizenzierten Patent im eigenen Namen einzuklagen, liegt darin, dass andernfalls Unsicherheit in die Rechtsbeziehungen zwischen Patentinhaber, Lizenznehmern und Dritten gebracht werden könnte; die Ansprüche der Lizenznehmer wären ob der Möglichkeit des Patentinhabers, laufend weitere Lizenzen zu erteilen, unsicher (RG, I 66/13, RGZ 83, 93, 95 - Laufflecke; bestätigt von BGH, X ZR 48/03, GRUR 2004, 758, 763 - Flügelradzähler).
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