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Rechtsprechung
   RG, 12.05.1914 - Rep. II. 51/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1914,74
RG, 12.05.1914 - Rep. II. 51/14 (https://dejure.org/1914,74)
RG, Entscheidung vom 12.05.1914 - Rep. II. 51/14 (https://dejure.org/1914,74)
RG, Entscheidung vom 12. Mai 1914 - Rep. II. 51/14 (https://dejure.org/1914,74)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Gesellsch. m. b. H. Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 85, 46
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 21/12

    Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils: Bestimmtheit der Teilung; Korrektur einer …

    Zwar konnte nach § 17 Abs. 2 und 6 GmbHG im Außenverhältnis eine andere Zuständigkeit als die Zustimmung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer nicht vorgeschrieben werden, doch konnte die Satzung zusätzlich die Zustimmung eines anderen Organs wie der Gesellschafterversammlung als Wirksamkeitserfordernis auch im Außenverhältnis vorsehen (vgl. RGZ 85, 46, 48;… Scholz/Winter, GmbHG, 10. Aufl., § 17 Rn. 21;… Michalski/Ebbing, GmbHG, 1. Aufl., § 17 Rn. 15).
  • BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53

    GmbH - Recht

    Auch diese Angabe ist erforderlich, da § 17 Abs. 2 GmbHG die Bezeichnung des Betrages verlangt, der "auf jeden der durch die Teilung entstehenden Geschäftsanteile entfällt" (RGZ 64, 149 [152]; 85, 46 [48]).

    Der notwendige Inhalt der Genehmigung kann aber nach allgemeiner Ansicht durch die Bezugnahme auf Urkunden, die die Genehmigungsurkunde anführt, insbesondere durch die Bezugnahme auf die Abtretungsurkunde selbst, ergänzt werden (RGZ 85, 46 [48]; Baumbach-Hueck GmbHG § 17 Anm 3 D; Brodmann GmbHG § 17 Anm 2 a; Hachenburg GmbHG § 17 Anm 21; Scholz GmbHG § 17 Anm 15; Vogel GmbHG § 17 Anm 7).

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