Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   RG, 19.01.1915 - Rep. III. 282/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1915,57
RG, 19.01.1915 - Rep. III. 282/14 (https://dejure.org/1915,57)
RG, Entscheidung vom 19.01.1915 - Rep. III. 282/14 (https://dejure.org/1915,57)
RG, Entscheidung vom 19. Januar 1915 - Rep. III. 282/14 (https://dejure.org/1915,57)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1915,57) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Haftung des Reichsfiskus für die Kanallotsen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 86, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 41/60

    Nord-Ostsee-Kanal. Verkehrssicherungspflicht

    Das Reichsgericht hat aus der in § 1 des Reichsgesetzes vom 16. März 1886 (RGBl 58) ausgesprochenen Zweckbestimmung des Nord-Ostsee-Kanals - "Es wird ein für die Benutzung durch die Deutsche Kriegsflotte geeigneter Seeschiffahrtskanal von der Elbmündung über Rendsburg nach der Kieler Bucht ... hergestellt" - sowie aus den Rechtstatsachen, daß eine Reichsbehörde, das Kaiserliche Kanalamt, später Reichskanalamt, als "Obrigkeit" (RGZ 45, 162, 166) für die Unterhaltung und den Betrieb des Kanals (Erlaß vom 15. Juni 1895 - RGBl 349) eingesetzt wurde, daß die durchfahrenden Schiffe an die Bestimmungen der Betriebsordnung ohne weiteres gebunden sind und daß die Kanalgebühr als eine öffentliche Abgabe erhoben, festgesetzt und beigetrieben wird, den "rein staatsrechtlichen Charakter der einschlägigen Verhältnisse" (RG JW 1913, 595; RGZ 86, 117, 121) hergeleitet, der irgendein Rechtsverhältnis des bürgerlichen Rechts ausschliesse.

    Erstmals mit dem Urteil vom 19. Januar 1915 (RGZ 86, 117, 121) hat das Reichsgericht Amtshaftungsgrundsätze angewandt und hieran in der Folgezeit festgehalten (RGZ 105, 99; 111, 375).

    In diesem Gesetz fand das Reichsgericht die richtige, seinem Ausgangspunkt entsprechende Grundlage für die Beurteilung der Rechtsverhältnisse des Nord-Ostsee-Kanals und wandte es am 19. Januar 1915 (RGZ 86, 117, 122) erstmals hierauf an, wobei es hervorhob, daß für die in den Jahren 1912 und 1913 entschiedenen Fälle (RGZ 74, 250; 79, 101; JW 1913, 595) eine Anwendung aus zeitlichen Gründen noch nicht möglich gewesen sei.

    Das Reichsgericht (RGZ 86, 117; 87, 347; 111, 375) hat die Haftung des Reiches für schuldhafte Pflichtverletzungen beamteter Zwangslotsen im Kaiser-Wilhelm-Kanal bejaht, weil die dienstliche Aufgabe der Lotsen, die verantwortliche Führung eines Schiffes durch den Kanal, auch Amtspflichten gegenüber anderen den Kanal benutzenden Fahrzeuge begründe.

  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51

    Verkehrssicherung bei Wasserstraßen

    Wie sehr das Reichsgericht sich von dem Gedanken, dem Geschädigten einen ausreichenden Gerichtsschutz und einen zahlungsfähigen Schuldner zur Verfügung zu stellen, hat leiten lassen, wird in der Entscheidung RGZ 86, 117 [122] deutlich, in der es heisst: "Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 22. Mai 1910 ... ist für die Beurteilung der erörterten Frage eine neue rechtliche Grundlage geschaffen worden" (vgl. auch Kaczmarzyk, Die Haftung für Verkehrssicherheit der Reichswasserstrassen, S. 152 ff, S. 172 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht