Rechtsprechung
| RG, 04.02.1915 - Rep. IV. 419/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Irrtum bei Anfechtung letztwilliger Verfügungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 86, 206
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als …
Nachdem das Reichsgericht zunächst ohne nähere Erörterung eine positive irrige Vorstellung gefordert hatte (RGZ 50, 240 und 59, 38), hielt es in einer Entscheidung aus dem Jahre 1911 (RGZ 77, 165) gerade das Nichtbedenken des dennoch später eingetretenen Umstandes für den Irrtum, kehrte 1915 aber wieder zur früheren Rechtsprechung unter ausführlicher Erörterung der Gesetzesmaterialien zurück (RGZ 86, 206). - BGH, 27.05.1971 - III ZR 53/69
Anforderungen an die Sittenwidrigkeit bei Geliebtentestamenten - …
Diese Vorschrift setzt nach ständiger Rechtsprechung weitergehend voraus, daß künftige Umstände, die im Vorstellungsbereich des Verfügenden lagen, Beweggrund für seine Willensbildung waren und daß er sich über diese Umstände geirrt hat (RGZ 86, 206, 208; RG in JW 1925, 356; RG in WarnRsp 1914 Nr. 125 und 1931 Nr. 50; RG in LZ 1923, 603; BGH in NJW 1963, 246, 247) [BGH 31.10.1962 - V ZR 129/62] .Mit diesen Worten hat der Gesetzgeber bewußt der Anfechtbarkeit letztwilliger Verfügungen Schranken gesetzt, um den Erblasserwillen nicht späteren Spekulationen preiszugeben, insbesondere das Vertrauen in die Beständigkeit von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten zu schützen (vgl. dazu RGZ 86, 206, 208 und RGRK-BGB Anm. 49 zu § 2078).
- OLG Frankfurt, 22.01.1993 - 20 W 408/91
Nachlaßspaltung bezüglich in der früheren DDR gelegener Grundstücke bei einem …
Die Rechtssprechung (offengelassen vom BGH NJW-RR 87, 1412) hat daher auch bisher die Anfechtung daran nicht scheitern lassen (BayObLG JFG 3, 144; OLG München NJW 83, 2577; RGJW 22, 1344; RGZ 86, 206/210; BGH DB 66, 379; NJW 85, 2025 = WM 85, 896; NJW 86, 1812 = WM 86, 567). - BGH, 27.03.1952 - IV ZR 155/51
Rechtsmittel
Dass die Beklagte sich auch nicht mit Erfolg darauf stützen kann, dass das Erhofrecht nach dem Abschluss des Erbvertrages in Wegfall gekommen ist, hat das Berufungsgericht im Anschluss an die Entscheidungsgründe des Landgerichts und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (RGZ 86, 206; RGRKomm Anm. 4 zu § 2078) zutreffend ausgeführt. - BGH, 24.04.1951 - V BLw 99/49
Rechtsmittel
Danach begründet auch die irrige Vorstellung über ein in der Zukunft liegendes Ereignis die Anfechtbarkeit der letztwilligen Verfügung (RGZ 86, 206 (209);… Staudinger BGB 9. Aufl § 2078 Anm. III 2;… BGB RGRK 8. Aufl § 2078 Anm. 4), doch kann von einem Irrtum dann nicht gesprochen werden, wenn die Möglichkeit des Eintritts eines künftigen Ereignisses von dem Handelnden überhaupt nicht bedacht worden ist.
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