Rechtsprechung
| RG, 25.02.1915 - Rep. VI. 526/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1915,23) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vertragshaftung.; Entlastungsbeweis aus § 831 BGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 87, 1
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66
Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung
Darin, daß der Produzent seine Ware unter Benennung seiner Urheberschaft, nämlich mit seinem Etikett, in Originalverpackungen, unter seinem Warenzeichen oder der von ihm geprägten Bezeichnung (Markenwaren) usw. vertreiben läßt, liegt im allgemeinen noch keine Willenserklärung in dem Sinne, daß er dem Verbraucher für sorgfältige Herstellung einstehen wolle (vgl. RGZ 87, 1;… Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 4. Aufl. Bem. 51 vor § 373;… Simitis, Gutachten zum DJT 1968, S. 24 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 09.02.1960 - VIII ZR 51/59
Meßgeräte - § 990 BGB, Bösgläubigkeit des Besitzdieners, § 166 BGB
Wird in einem Großunternehmen die Führung des Betriebes den leitenden Angestellten zur eigenen Erledigung überlassen, so daß diese völlig selbständig schalten können, so entfällt für den Inhaber des Unternehmens jede Entlastungsmöglichkeit (RGZ 78, 107, 109; 87, 1, 4; RG, JW 38, 1651; vgl. auch BGHZ 4, 1 [3] = NJW 52, 418). - BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Mit Recht ist das Berufungsgericht der Ansicht, daß zwei getrennte Kaufverträge - einer zwischen Hersteller der Maschine, der Beklagten, und ihrem Sch. Generalvertreter, der Firma R., und einer zwischen dieser Firma und dem Kauf er, der Firma D. - vorgelegen haben (vgl. RGZ 87, 1, 2).
- BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 293/79
Rechtsfolgen eines Garantieversprechens des Automobilherstellers
So wurde eine vertragliche Haftung des Produzenten gegenüber dem Endabnehmer für möglich gehalten, wenn ein Vertragswille des Herstellers zum Ausdruck gebracht war (RGZ 87, 1 (2)). - BGH, 26.11.1968 - VI ZR 205/66
Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Drittschadensliquidation - …
Darin, daß der Produzent seine Ware unter Benennung seiner Urheberschaft, nämlich mit seinem Etikett, in Originalverpackungen, unter seinem Warenzeichen oder der von ihm geprägten Bezeichnung (Markenwaren) usw. vertreiben läßt, liegt im allgemeinen noch keine Willenserklärung in dem Sinne, daß er dem Verbraucher für sorgfältige Herstellung einstehen wolle (vgl. RGZ 87, 1;… Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 4. Aufl. Bem. 51 vor § 373;… Simitis, Gutachten zum DJT 1968, S. 24 mit weiteren Nachweisen). - OLG Rostock, 08.07.2011 - 5 U 174/10
Schadensersatz aus Haftung wegen Organisationsverschuldens; …
Diese Pflicht zur allgemeinen Oberaufsicht obliegt in jedem Fall ihm, auch einem sorgfältig ausgewählten leitenden Angestellten kann er sie nicht mit der Folge überlassen, dass er sich selbst einer Haftung entzieht (…BGH a.a.O.; RGZ 87, 1, 4). - BGH, 12.04.1960 - VI ZR 65/59
Rechtsmittel
Zwar durfte die Zweitbeklagte die Einstellung der Kraftwagenfahrer einem Angestellten übertragen; sie war dann aber gehalten, ihm eingehende Anweisungen zu erteilen und deren Befolgung zu überwachen (RGZ 78, 107; 87, 1, 4).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.