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| RG, 09.10.1915 - Rep. I. 71/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zwischenurteil nach § 304 ZPO. bei Eventualanträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 87, 237
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90
Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen …
- BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 237/89
Zulässigkeit der Berufung bei Veräußerung der streitbefangenen Sache "zwischen …
Deshalb ist dem erstinstanzlichen Vorbringen des Klägers zu entnehmen, daß er die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rücknahme des Fahrzeugs jedenfalls hilfsweise auch als Schadensersatzanspruch geltend gemacht hat (zur Zulässigkeit vgl. RGZ 87, 237, 239; 131, 346; Senatsurteil vom 8. Oktober 1989 - VIII ZR 233/88 UA S. 10;… Soergel/Huber aaO § 462 Rdn. 3). - BGH, 10.07.1975 - III ZR 28/73
Anforderungen an die Entscheidung über einen Hilfsanspruch - Ursachenzusammenhang …
Das gilt auch beim Erlaß eines Grundurteils (vgl. BGH LM § 304 ZPO Nr. 30; RGZ 87, 237, 240; RG JW 1936, 654, 655).
- BGH, 13.11.1956 - VIII ZR 16/56 Schadensersatz und Minderung können gleichzeitig allerdings nur im Eventualverhältnis gefordert werden (RGZ 131, 343 [346]; 87, 237 [239]; vgl auch RG HRR 1939 Nr. 550).
- OLG Karlsruhe, 25.02.2016 - 1 AK 4/16
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferungshindernis bei …
bei juris; dass. Beschluss vom 27.03.2015, (4) 151 Ausl A 61/15 (71/15), abgedr. - BGH, 19.12.1958 - I ZR 176/57
Rechtsmittel
Gegen die Zulässigkeit der Hilfsbegründung als solcher bestehen keine Bedenken (vgl. BGHZ 9, 22, 27 [BGH 09.02.1953 - VI ZR 249/52] ; RGZ 77, 201, 206; 87, 237, 239; 94, 348, 351; 152, 292, 296). - OLG Zweibrücken, 04.07.1984 - 4 U 62/82
Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung beim Kauf eines PKW mit …
Bevor sich der Verkäufer mit einem bestimmten gegen ihn erhobenen Anspruch einverstanden erklärt hat oder insoweit eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist - beides liegt hier nicht vor -, steht es dem Käufer frei, von dem einen zu einem anderen Gewährleistungsanspruch überzugehen; insbesondere kann er einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung und einen Wandlungsanspruch auch im Eventualverhältnis geltend machen (vgl. dazu RGZ 87, 237, 238/239; 94, 327, 331; 131, 346;… Staudinger/Honsell, BGB, 12. Aufl., § 463 Rdz. 5;… Mezger in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 463 Rdz. 12; Palandt/Putzo, BGB, § 463 Anm. 1). - BGH, 27.06.1963 - VII ZR 121/62
Gewährleistungsrechte des Bauherrn wegen Mängeln an Bauleistungen
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung zu der für den Kauf geltenden entsprechenden Bestimmung des § 463 BGB (RGZ 87, 237, 239; 131, 343, 346; RGR Komm. § 463 Anm. 10; vgl. auch BGHZ 29, 148, 156). - BGH, 12.02.1959 - II ZR 179/57
Rechtsmittel
Wohl aber kann er den einen Anspruch in erster Linie, den anderen hilfsweise geltend machen, wobei auf den etwa hilfsweise erhobenen Schadensersatzanspruch nicht schon deshalb eingegangen werden darf, weil unter dem Gesichtspunkt der Minderung nicht der volle beanspruchte Betrag zugesprochen werden kann (RGZ 87, 237 ff).
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