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| RG, 19.05.1916 - Rep. II. 100/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Überschreitung der Höchstpreise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 88, 250
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 REMiet 1/98
Negativer Rechtsentscheid: Teilnichtigkeit eines Wohnraummietvertrages bei …
Dem OLG Stuttgart in der Sache folgend hat das OLG Karlsruhe auf eine Divergenzvorlage hin in der Begründung seines Rechtsentscheid vom 02.02.1982 (Az: 3 RE-Miet 11/8 1; WuM 1982, 128) hierzu unter Bezug auf das Reichsgericht (RGZ 88, 250, 252) vertiefend ausgeführt, das gegen Preisvorschriften verstoßende Rechtsgeschäft werde einmal deshalb aufrechterhalten, weil der Gesetzgeber kein Interesse daran habe, den Leistungsaustausch Oberhaupt zu verhindern, sondern es diesem auf die Durchsetzung ankomme, dass das Rechtsgeschäft zu einem von ihm als angemessen angesehenen Preis bewirkt werde. - OLG Karlsruhe, 02.02.1982 - 3 REMiet 11/81
Nichtigkeit einer unter Verstoß gegen § 5 WiStG getroffenen Mietpreisvereinbarung …
Das gegen Preisvorschriften verstoßene Rechtsgeschäft wird einmal deshalb aufrechterhalten, weil der Gesetzgeber kein Interesse daran hat, den Leistungsaustausch zu verhindern, sondern es ihm nur darauf ankommt durchzusetzen, daß er zu einem von ihm als angemessen angesehenen Preis bewirkt wird (RGZ 88, 250, 252). - BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst
Sie hat ein Gegenstück in der in ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannten Umdeutung von Warenkauf-, Miet- und Pachtverträgen, die unter Überschreitung von Höchst- und Stoppreisen geschlossen worden sind (vgl« u.Ho RGZ 88, 250; 89> 196f 98" 293; anders bei Grund- Stücksveräußerungen: RGZ 166, 89)C Würde man eine solche Umdeutung nicht zulassen, so würde dies zu dem unbefriedigenden Ergebnis führen, daß die dem Arbeitgeber vorzuwerfende Verletzung seiner Fürsorgepflicht nicht nur ohne Folgen für den Arbeitgeber bleibt, sondern unter Umständen sogar die Rechtslage des Arbeitnehmers verschlechtert (BAG 1, 128 - 153)> Bach alledem ist die Revision des Beklagten als unbegründet zurückzuv;eisen0.
- BGH, 24.11.1952 - III ZR 164/51
Amtshaftung für agent provocateur
Auch wenn man mit der herrschenden Rechtsprechung davon ausgeht, dass das zu unzulässigen Überpreisen abgeschlossene Geschäft nicht völlig, sondern nur hinsichtlich des Überpreises nichtig ist und als zum gesetzlichen Preis abgeschlossen gelten soll (RGZ 88, 250; 166, 89; EG in DR 1939, 1633 und DR 1942, 1410; OGH NJW 1948, 688 [OGH Köln 21.07.1948 - ZS 19/48] ; OLG Kiel, SchlHA 1947, 271; OLG Halle JR 1951, 658; OLG Frankfurt/Main HEZ 2, 179; Kammergericht HRR 1938 Nr. 646; aA OLG Hamburg in NJW 1947/48, 625 und MDR 1949, 616), so ist dies schon zweifelhaft bei beiderseitig erkanntem und beabsichtigtem Preisverstoss (…hier für Nichtigkeit OLG Kiel a.a.O. und RG in DR 1939, 1633 und 1942, 1410) Jedenfalls besteht aber dann kein Anspruch des Käufers auf Übereignung der Ware, wenn er den Vertrag auf betrügerische Weise abgeschlossen hat. - BGH, 23.09.1955 - 5 StR 110/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.11.1955 - 5 StR 455/55
Rechtsmittel
In jedem Falle wäre, selbst wenn es sich um eine unzulässige Preisabrede gehandelt hätte, nur die Preisvereinbarung selbst, nicht aber das Gesamtgeschäft nichtig gewesen (vgl u.a. RGZ 88, 250; 166, 89 [93]; OGH BZ NJW 1948, 688 [OGH Köln 21.07.1948 - ZS 19/48]). - BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 58/57
Rechtsmittel
Wird der Höchstpreis für die Gegenstände des täglichen Bedarfs, wie es die Kohlen sind, im Einzelfalle überschritten, so führt das nach der seit RGZ 88, 250 gesicherten Rechtsprechung regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Kaufvertrages gemäß § 134 BGB, sondern nur - wie das Landgericht ohne Rechtsirrtum erwogen hat - dazu, daß an Stelle des vereinbarten Preises der Höchstpreis tritt.
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