Rechtsprechung
| RG, 23.05.1916 - Rep. III. 49/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung des Staates usw. für Amtspflichtverletzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 88, 256
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.11.2000 - III ZR 314/99
Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers bei einer Sequestration
Diese Bestimmung betrifft nur solche Amtshandlungen, in denen ein unmittelbarer Gebührenanspruch des Beamten gegen die Beteiligten besteht (RGZ 88, 256, 258 f unter Bezug auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes; ferner RGZ 138, 178 ff). - BGH, 29.11.1990 - III ZR 244/89
Haftung der Mitglieder der Ortsgerichte in Hessen für Amtspflichtverletzungen
Dafür sprechen nicht nur der Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der Sinn und Zweck der Regelung (vgl. RGZ 134, 178, 180/181 sowie RGZ 88, 256, 258 ff. und RGZ 93, 35, 37 ff. zum PrStHG vom 1. August 1909; s.a. Hess. VGH JW 1933, 1218 m. Anm. Helfritz zum Hess. AGBGB vom 17. Juli 1899).Vergleichbare Überlegungen lagen schon dem Ausschluß der Staatshaftung für Gebührenbeamte durch § 5 Nr. 1 des Reichsbeamtenhaftpflichtgesetzes (…vgl. Verhandlungen des Reichstags aaO.), durch § 1 Abs. 3 des preußischen Staatshaftungsgesetzes (vgl. RGZ 88, 256; 93, 35; 135, 178) und durch Art. 79 AGBGB des Großherzogtums Hessen zugrunde (…vgl. Best aaO.).
- LG Kleve, 14.07.2016 - 4 T 152/16
Schuldnerverzeichnis; Eintragungsanordnung; Zustellung; Gerichtsvollzieher; …
Aus diesem Grunde ist der Gerichtsvollzieher auch kein "Gebührenbeamter" im Sinne des § 1 Abs. 3 des preußischen "Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt" vom 01.08.1909 (vgl. BGH NJW 2001, 434, 435; RGZ 88, 256, 258), das in Nordrhein-Westfalen als Landesrecht fortgilt.
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