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Rechtsprechung
   RG, 01.02.1916 - Rep. II. 421/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1916,58
RG, 01.02.1916 - Rep. II. 421/15 (https://dejure.org/1916,58)
RG, Entscheidung vom 01.02.1916 - Rep. II. 421/15 (https://dejure.org/1916,58)
RG, Entscheidung vom 01. Februar 1916 - Rep. II. 421/15 (https://dejure.org/1916,58)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vinkulationsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 69
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 114/57

    Rechtsmittel

    Der Empfänger ist zur Bezahlung der Nachnahme und der sonst auf dem Gut ruhenden Kosten verpflichtet, wenn es ihm erkennbar unter der Bedingung, daß er diese Kosten zahlt, zur Auslieferung angeboten wird (RGZ 54, 213, 217; 88, 69, 71; 101, 320 f).
  • BGH, 07.12.1959 - II ZR 36/58

    Rechtsmittel

    So ist beispielsweise der Empfänger von Frachtgut zur Bezahlung der Nachnahme und der sonst auf dem Gut ruhenden Kosten verpflichtet, wenn es ihm erkennbar unter der Bedingung, daß er diese Kosten bezahlt, zur Auslieferung angeboten wird und er das Gut annimmt (vgl. das obengenannte Urteil des Senats vom 29. Juni 1959 und RGZ 54, 213, 217; 88, 69, 71; 101, 320).
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