Rechtsprechung
| RG, 08.12.1916 - Rep. II. 307/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bürgschaft und Sicherungsübereignung; Geschäftsanteil bei GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 89, 193
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 291/79
Bürgschaftsformular der Banken
Andere Sicherungsrechte, wie die Sicherungsübereignung und - wie hier - Sicherungsabtretungen (vgl. BGH Urteil vom 17. Dezember 1959 - VII ZR 194/58 = WM 1960, 371, 373; RGZ 89, 193, 195; 91, 277, 280), gehen nicht unmittelbar kraft Gesetzes auf den Bürgen über. - BGH, 17.12.1959 - VII ZR 194/58
- OLG Köln, 22.05.1990 - 22 U 150/88
Aufgabe von Sicherungsrechten; Rentenschuld; Rangänderung; Entwertung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 124/64 Aus der Rechtsähnlichkeit der selbständigen Sicherungsrechte mit dem akzessorischen Pfandrecht wird jedoch seit RGZ 89, 193 und 91, 277 allgemein der Schluß gezogen, § 401 könne u.U. auf selbständige Sicherungsrechte, jedenfalls soweit diese vom Schuldner bestellt sind, in der Weise entsprechend angewandt werden, daß in den Fällen der §§ 1225, 774 BGB der Gläubiger, der aus Bürgschaft oder Pfand Befriedigung gefunden habe, verpflichtet sei, dem Bürgen oder Verpfänder die selbständigen Sicherungsrechte zu übertragen.
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