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Rechtsprechung
   RG, 01.02.1917 - Rep. VI. 366/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1917,201
RG, 01.02.1917 - Rep. VI. 366/16 (https://dejure.org/1917,201)
RG, Entscheidung vom 01.02.1917 - Rep. VI. 366/16 (https://dejure.org/1917,201)
RG, Entscheidung vom 01. Februar 1917 - Rep. VI. 366/16 (https://dejure.org/1917,201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Allgem. Gütergemeinschaft; Revisibilität. BGB. § 1480. ZPO. § 743

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 89, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung

    Damit behalten auch die bundesrechtlichen Normen, auf die Bezug genommen wird, ihre Eigenschaft als revisibles Recht (für vergleichbare Fälle ebenso BGHZ 10, 367 [371] in Bestätigung von RGZ 82, 47 [49]; 89, 360 [361]; 120, 198 [200]).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53

    Revisibilität einer Rechtsnorm

    Eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn das Landesgesetz die an sich revisiblen Torschriften nicht lediglich als Landesrecht übernommen hat, wenn also z.B. das Landesgesetz durch Verweisung auf - an sich in dem in Betracht kommenden Rechtsgebiet nicht geltende - bundesrechtliche Vorschriften diese nicht nur als inhaltlich mit dem Bundesrecht übereinstimmendes Landesrecht, sondern gerade als Bundesrecht übernehmen wollte (RGZ 82, 47 [49]; 89, 360 [361]; 120, 198 [200]; Stein-Jonas Schönke Anm. IV F zu § 549 ZPO;… Baumbach 20. Aufl. Am 1 B zu § 549 ZPO;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutsche Zivilprozeßrechts 5. Aufl S 647).
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