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| RG, 23.05.1917 - Rep. I. 74/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Erklärungsirrtum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Irrtum über den Erklärungsinhalt; Berechnung eines Kaufpreises unter Annahme eines unrichtigen Gewichts der Kaufsache; Unrichtige Schätzung
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gemeinsamer Kalkulationsirrtum ("Brockeneisenfall")
Papierfundstellen
- RGZ 90, 268
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.03.1981 - V ZR 71/80
Elffache der Jahresmiete - Offener Kalkulationsirrtum, § 119 Abs. 1, Abs. 2, § …
Es handelt sich um einen Kalkulationsirrtum von der Art, wie er den Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 64, 266, 268; 90, 268, 272, 273; 94, 65, 67 f; 101, 107, 108; 105, 406, 407; 116, 15, 17; 149, 235, 239; 162, 198, 201) zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) berechtigt hätte. - OLG Frankfurt, 19.01.1989 - 1 U 5/88
Anspruch auf Anpassung oder Abschluss eines neuen Fernwärmelieferungsvertrags
Der Kläger kann sich auch nicht auf die vom Reichsgericht vertretene (RGZ 64, 266; 90, 268; 94, 65; 101, 107; 105, 406; 116, 15; 149, 235; 162, 198), vom BGH bislang nicht übernommene (BGH, LM § 119 BGB Nrn. 8, 21; NJW 1981, 1551 [BGH 20.03.1981 - V ZR 81/80] ; NJW-RR 1986, 569) und in der Literatur unterschiedlich bewertete (…Palandt/Heinrichs, BGB, 48. Aufl. 1989, § 119 Anm. 5 e, f;… Flume, BGB AT II, 2. Aufl. 1975, § 23 Anm. 4e;… Münchener Kommentar/Kramer, 2. Aufl. 1984,§ 119 Rdn. 74 ff. Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl. 1987, § 119 Rdn. 30;… RGRK-BGB/Krüger = Nieland, 12. Aufl. 1982,§ 119 Rdn. 70;… Staudinger/Dilcher, 12. Aufl. 1980,§ 119 Rdn. 27 ff.), Auffassung vom erweiterten Inhaltsirrtum mit Erfolg berufen. - BGH, 03.02.1959 - V BLw 32/58
Rechtsmittel
Dieser Grundsatz gilt jedoch nach der vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 64, 266, 268; 90, 268, 272; 101, 107, 108; 105, 406; 162, 198, 201) vertretenen Auffassung dann nicht, wenn die Berechnung zum Gegenstand der Vergleichsverhandlungen gemacht wurde, es sei denn, daß der Irrtum, sich auf einen Punkt bezog, der gerade durch den Vergleich seine Erledigung finden sollte, während ein die Anfechtung rechtfertigender Irrtum vorliegt, wenn ein Beteiligter für den anderen erkennbar von einer bestimmten Berechnung ausgegangen ist und diese sich nachträglich als unrichtig erweist.
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