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| RG, 19.11.1917 - Rep. I. 140/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Verschulden seines Schleppers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vertretenmüssen des Verschuldens eines Schleppers durch den Kahneigner gegenüber dem Absender
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 91, 243
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Hessen, 09.08.2023 - L 7 AS 196/23
SGB II
Aber auch eine insoweit analoge Anwendung des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG kommt aus Sicht des Senats nicht in Betracht (Beschluss des Senats vom 28. Juni 2017, L 7 AS 140/17 B ER, nicht veröffentlicht, Beschluss des Senats vom 21. August 2019, L 7 AS 285/19 B ER, Rdnr. 45, juris;… Beschluss des Senats vom 24. Mai 2023 - L 7 AS 26/23 B ER -, Rn. 36, juris). - BGH, 04.06.1956 - III ZR 238/54
Rechtsmittel
Danach haftet die Klägerin nicht für Verschulden des Schlepperführers (vgl. auch RGZ 65, 382; 78, 176; 86, 424; 91, 243;… Wassermeyer. Der Kollisionsprozeß in der Binnenschiffahrt 2. Aufl. S. 241 ff; Vortisch-Zschucke § 92, 7 b). - VG Chemnitz, 18.10.2023 - 4 L 171/23
Russische Föderation: Dublin Litauen; Ablehnung des Antrags auf vorläufigen …
Zudem wurde die zunächst im Sommer 2021 in Litauen eingeführte - unionrechtswidrige - Regelung des Ausländergesetzes, wonach Asylsuchende im Falle der Ausrufung einer Notlage allein deshalb in Haft genommen werden konnten, weil sie die Staatsgrenze illegal überschritten hatten (Art. 140/17 Nr. 2 des Ausländergesetzes a.F.), inzwischen durch Art. 6 des in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 20. April 2023 (Gesetz Nr. XIV- 1889, TAR, 2023 26, Nr. 8041) gestrichen. - VG Trier, 07.08.2023 - 2 K 1727/22
Syrien: Dublin Litauen; Ablehnung des Asylantrags in Deutschland als unzulässig …
Im Übrigen wurde die zunächst im Sommer 2021 in Litauen eingeführte Regelung des Ausländergesetzes, wonach Asylsuchende im Falle der Ausrufung einer Notlage allein deshalb in Haft genommen werden konnten, weil sie die Staatsgrenze illegal überschritten hatten (Art. 140/17 Nr. 2 des Ausländergesetzes a.F.), durch Art. 6 des inzwischen in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 20. April 2023 (Gesetz Nr. XIV-1889, TAR, 2023 26, Nr. 8041) gestrichen (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 14. August 2023, a.a.O.). - VG München, 21.09.2023 - M 19 K 23.50001
Irak: Dublin Litauen; Ablehnung des Asylantrags in Deutschland als unzulässig …
Die beiden umstrittenen Regelungen sahen zum einen die Inhaftierung von Asylbewerbern vor, wenn sie durch illegales Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Litauen in das Hoheitsgebiet der Republik Litauen eingereist sind (Art. 140/17 LitAusIG), zum anderen die fehlende Möglichkeit eines illegal in Litauen eingereisten Ausländers, Asyl zu beantragen (Art. 140/12 LitAusIG).
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