Rechtsprechung
| RG, 19.11.1917 - Rep. VI. 237/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Begriff des Kraftfahrzeughalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des Begriffes des Kraftfahrzeughalters
Papierfundstellen
- RGZ 91, 269
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Halter eines Kraftfahrzeuges, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 91, 269, 270; 93, 222, 223; 127, 174, 175; BGHZ 13, 351, 354; 32, 332, 333 [BGH 23.05.1960 - II ZR 132/58]; 87, 133, 135 [BGH 22.03.1983 - VI ZR 108/81]m.w.N.). - VG Köln, 07.04.2016 - 18 L 3085/15
Öffentliches Interesse an der unverzüglichen Erfüllung der vorgeschriebenen …
Rn. 14 Vgl. RG, Urteil vom 19.11.1917 - VI 237/17 -, RGZ 91, 269 ff. - BGH, 29.04.1958 - VI ZR 54/57
Rechtsmittel
Daß an sich ein Grundurteil ergehen darf, wenn zwar noch nicht alle Fragen aus § 254 BGB geklärt sind, insbesondere nur unterlassene Schadensminderung in Betracht kommt (RGZ 91, 269), aber auf jeden Fall feststeht, daß noch Ansprüche des Klägers bestehen bleiben ( BGHZ 1, 34, 36 ), hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt.
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