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Rechtsprechung
   RG, 19.11.1917 - Rep. VI. 237/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1917,96
RG, 19.11.1917 - Rep. VI. 237/17 (https://dejure.org/1917,96)
RG, Entscheidung vom 19.11.1917 - Rep. VI. 237/17 (https://dejure.org/1917,96)
RG, Entscheidung vom 19. November 1917 - Rep. VI. 237/17 (https://dejure.org/1917,96)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Begriffes des Kraftfahrzeughalters

Papierfundstellen

  • RGZ 91, 269
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Halter eines Kraftfahrzeuges, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 91, 269, 270; 93, 222, 223; 127, 174, 175; BGHZ 13, 351, 354; 32, 332, 333 [BGH 23.05.1960 - II ZR 132/58]; 87, 133, 135 [BGH 22.03.1983 - VI ZR 108/81]m.w.N.).
  • VG Köln, 07.04.2016 - 18 L 3085/15

    Öffentliches Interesse an der unverzüglichen Erfüllung der vorgeschriebenen …

    Rn. 14 Vgl. RG, Urteil vom 19.11.1917 - VI 237/17 -, RGZ 91, 269 ff.
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 54/57

    Rechtsmittel

    Daß an sich ein Grundurteil ergehen darf, wenn zwar noch nicht alle Fragen aus § 254 BGB geklärt sind, insbesondere nur unterlassene Schadensminderung in Betracht kommt (RGZ 91, 269), aber auf jeden Fall feststeht, daß noch Ansprüche des Klägers bestehen bleiben ( BGHZ 1, 34, 36 ), hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt.
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