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Rechtsprechung
   RG, 22.10.1917 - Rep. VI. 257/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1917,176
RG, 22.10.1917 - Rep. VI. 257/17 (https://dejure.org/1917,176)
RG, Entscheidung vom 22.10.1917 - Rep. VI. 257/17 (https://dejure.org/1917,176)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1917 - Rep. VI. 257/17 (https://dejure.org/1917,176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeugnisfähigkeit von Streitgenossen.

Papierfundstellen

  • RGZ 91, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.04.1983 - VIII ZR 24/82

    Zulässigkeit der Vernehmung von Streitgenossen als Zeugen bei Identität des …

    Damit ist die von der Revision für geboten erachtete Abkehr von der strengeren Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 29, 370; 91, 37) bereits vollzogen worden.
  • BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61
    Die Revision rügt, daß Albrecht Opel als Zeuge vernommen wurde, obwohl er als Vormund gesetzlicher Vertreter der - noch zur Zeit des Berufungsurteils minder jährigen - Zweitklägerin und auch nicht als Zeuge benannt war« Diese Rüge ist verspätet'« Die Heilbarkeit des gerügten Verstoßes nach § 295 ZPO-wird neuerdings mit Recht bejaht (BGH LM DBG § 27 1fr" 2 und Senatsurteil vom 24" April 1963 V ZR 16/62 S« 14/15 gegen RGZ 91, 37, 38; grundsätzlich zustimmend auch Wieczorek, ZPO § 373 B II e 3)« Die beanstandete Vernehmung ist bereits in erster Instanz (am 16« Juli 1958) beschlossen und (am 24. September 1958) durchgeführt (…GA 30, 51) und die Aussage bereits im Urteil des Landgerichts als Zeugenaussage verwertet worden (…dort S" 12, 14/15 = GA 327, 329/330); allen Beteiligten war die Vormundocigenochaft bekannt (…GA 54, 329)« Her Mangel ist weder in der auf die Vernehmung folgenden mündlichen Verhandlung (cm 10« Juli 1959 vor dom Landgericht, GA 198/99) noch in den späteren Verhandlungsterminen beim Landgericht und Oberlandesgcricht gerügt worden.
  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 182/51

    Rechtsmittel

    Ob der Erstbeklagte, soweit er über Beweisfragen gehört werden soll, die ausschließlich für die Entscheidung gegen den Zweitbeklagten maßgebend sind, entsprechend der in der Rechtslehre vertretenen Auffassung nicht Partei, sondern Zeuge ist (…Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Vorbem I 1 vor § 373, § 61 II 3 Note 60;… Baumbach-Lauterbach a.a.O. Übersicht vor § 373 Anm. 2 B; anders die herrschende Rechtsprechung RGZ 91, 37 f; weitere Nachweise bei Stein-Jonas-Schönke § 61 II 3 Note 15), bedarf hier keiner Prüfung.
  • BGH, 05.06.1968 - I ZR 173/65

    Anspruch der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr gegen ein …

    Diese Rüge scheitert daran, daß Leni Gotta in der erneuten Berufungsverhandlung noch Beklagte (zu 4 a) gewesen ist und deshalb wegen ihrer Parteistellung nicht als Zeugin vernommen werden konnte (RGZ 91, 37), zumal sie in ihrer Parteistellung an dieser Frage nicht unbeteiligt war.
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