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Rechtsprechung
   RG, 02.01.1918 - Rep. III. 314/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,227
RG, 02.01.1918 - Rep. III. 314/17 (https://dejure.org/1918,227)
RG, Entscheidung vom 02.01.1918 - Rep. III. 314/17 (https://dejure.org/1918,227)
RG, Entscheidung vom 02. Januar 1918 - Rep. III. 314/17 (https://dejure.org/1918,227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Inhalt und Ausübung eines Militärhoheitsrechts; Fürsorgepflicht bei Ausübung der öffentlichen Gewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 91, 381
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52

    Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 150/58

    Rechtsmittel

    Außerdem gehörte es zu den Amtspflichten des Polizeibeamten dem Kläger gegenüber, daß er beim Waffengebrauch wie stets bei der Anwendung von Machtmitteln darauf achtete, daß unbeteiligte Dritte nicht getroffen und nicht geschädigt wurden (RGZ 91, 381; 108.366; BGHZ 11, 181/189; 16, 111).
  • RG, 11.04.1922 - III 483/21

    Reichshaftung; Mißbrauch der Dienstwaffe

    In dem Urteil des erkennenden Senats vom 2. Januar 1918 III 314/17 (RGZ. Bd. 91 S. 381), auf das der Berufungsrichter Bezug nimmt, ist ausgesprochen, daß eine Ausübung der öffentlichen Gewalt immer dann vorliege, wenn durch schuldhaftes Tun oder Unterlassen die amtlichen Machtmittel (insbesondere also Dienstwaffen) ohne jede Zwangsabsicht in eine Dritten schädliche Wirksamkeit treten.
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