Rechtsprechung
| RG, 18.01.1918 - Rep. II. 320/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bemessung des der Abnutzung gleichkommenden Betrages im Fall des Ansetzens von Betriebsgegenständen zum Anschaffungspreis bei der Aufstellung der Bilanz einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 91, 408
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.07.1959 - VI ZR 160/58
Rechtsmittel
Eben deshalb wird der Kläger durch diese Einschränkung als beschwert angesehen, so daß er das einschränkende Grundurteil mit einem Rechtsmittel angreifen kann (vgl. RGZ 91, 408, 411; 97, 25, 29; RG JW 1935, 3463).Auch in diesem eingrenzenden Bestandteil hat das Urteil den Charakter eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruchs im Sinne des § 304 ZPO (RGZ 91, 408, 411).
- BGH, 10.03.1978 - V ZR 191/75
Übertragung stadteigener Liegenschaften für militärische Zwecke des Deutschen …
Da der Tatrichter an seine Rechtsauffassung nach § 318 ZPO im Betragsverfahren gebunden bliebe, muß der Klägerin der Rechtsmittelzug auch gegen das Grundurteil offenstehen (…vgl. BGH Urt. v. 10. Juli 1959 - VI ZR 160/58 = NJW 1959, 1918, 1919; RGZ 91, 408, 411; 97, 25, 29). - BGH, 22.02.1956 - V ZR 99/54
Rechtsmittel
Der Kläger ist durch das angefochtene Urteil deshalb beschwert, weil es nicht über sämtliche Klaggründe entscheidet (vgl. RGZ 91, 408 [411]; 97, 25 [29]; RG in JW 1937, 232; Urteile des BGH vom 21. Juni 1951 1 III ZR 5/50 - in DRiZ Rspr 1952, 41 Nr. 428, vom 8. April 1954 - III ZR 41/53 - S. 12, im BGHZ 13, 81 nicht mit abgedruckt, und vom 14. Mai 1954 - VZR 85/53 - S 18). - BGH, 27.01.1954 - VI ZR 174/52
Rechtsmittel
Es entspricht ständiger Gerichtspraxis, dass in der Urteilsformel des Grundurteils zum Ausdruck gebracht wird, wenn der auf mehrere Rechtsgründe gestützte Klageanspruch nur aus einem Rechtsgrund begründet ist und sich aus dieser Einschränkung für die Bemessung der Höhe des Anspruchs Folgen ergeben können (RGZ 91, 408 [411]; 97, 25 [29]; 131, 343 [346]; RG JW 1935, 3463).
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