Rechtsprechung
| RG, 29.01.1918 - Rep. III. 393/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Klagerweiterung und Fristen bei Ansprüchen von Beamten aus ihrem Dienstverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 92, 114
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.07.1964 - III ZR 189/63 Wohl hat es die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und auch die des Bundesgerichtshofs gestattet, innerhalb einer Ausschlußfrist erhobene Klagen nach dem Ablauf dieser Frist zu erweitern, so insbesondere für die Klagefristen landesrechtlicher Enteignungsgesetze (RGZ 12, 299; 93, 312, 315; 97, 181, 183; 119, 362, 364; BGHZ 25, 225, 227; 34, 337, 341; 38, 138, 143), für die Klagefristen der Gesetze betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen und die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft (RGZ 129, 293, 296; Urteile des erkennenden Senats vom 23. Februar 1959 III ZR 146/57, insoweit in BGHZ 29, 334 und in NJW 1959, 1159 nicht abgedruckt, sowie vom 21. Dezember 1961 - III ZR 157/60 - insoweit in BGHZ 36, 245 und in NJW 1962, 801 nicht abgedruckt, wohl aber in WM 1962, 394), für die Klagefristen der Beamtengesetze (RGZ 92, 114; BGH LM Nr. 3 zu § 268) und für die Klagefrist des § 29 AKG (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juni 1963 - III ZR 132/61 - S. 7 f - insoweit in BGHZ 40, 78 und in NJW 1963, 20, 26 nicht abgedruckt).
- BGH, 05.07.1954 - III ZR 29/53
Vorbescheid bei Ansprüchen aus § 36 DBG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.01.1961 - IV ZR 223/60
Rechtsmittel
- BGH, 19.03.1953 - III ZR 155/52
Rechtsmittel
Kommt für die Begründung des Anspruchs ein einheitlicher Tatbestand in Frage, so umfasst der erteilte Vorbescheid alle nur denkbaren juristischen Begründungen des Anspruchs, insbesondere sind spätere tatsächliche und rechtliche Erweiterungen des ursprünglich erhobenen einheitlichen Anspruchs insoweit ohne Belang (Brand, DBG 1942 S. 789; auch RGZ 92, 114 [117]).
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