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| RG, 18.04.1918 - Rep. VI. 38/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pflicht des Grundstückseigentümers zur Beseitigung verkehrsgefährdender Einrichtungen auf seinem unter Zwangsverwaltungs stehenden Grundstück; Verpachtung eines Grundstücks durch den Zwangsverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 1
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.06.2017 - VI ZR 395/16
Wegfall der Verkehrssicherungspflicht: Entziehung der tatsächlichen …
So hat bereits das Reichsgericht entschieden, dass für die Dauer der Zwangsverwaltung die Pflicht, für die Beseitigung der den Verkehr gefährdenden Mängel eines Grundstücks zu sorgen, ausschließlich dem Zwangsverwalter obliegt, weil dem Eigentümer infolge der Zwangsverwaltung jede Einwirkung auf das Grundstück verwehrt ist (RGZ 93, 1, 2 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. April 1952 - III ZR 118/51, BGHZ 5, 378, 382). - BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05
Fortführung des Gewerbebetriebes des Schuldners durch den Zwangsverwalter
aa) Im Hinblick auf die Verpflichtung, das beschlagnahmte Grundstück in seinem Bestand und damit auch in seinem besonderen Nutzungswert zu erhalten (§ 152 Abs. 1 ZVG), wird der Zwangsverwalter überwiegend als berechtigt angesehen, ein grundstücksbezogenes Unternehmen im eigenen Namen fortzusetzen, wenn dies in tatsächlicher Hinsicht möglich und ohne Verletzung anderweitiger gesetzlicher Vorschriften durchführbar ist (RGZ 135, 197, 202; OLG Celle Rpfleger 1989, 519; OLG Dresden MDR 1999, 889 für eine Tankstelle mit Waschanlage; FG Saarland EFG 2001, 606, 608; LAG Bremen DB 1987, 1847; LG Trier Rpfleger 1989, 76;… Mohrbutter/Drischler/Radtke/Tiedemann, Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungspraxis, 7. Aufl., S. 835, 887; Vollkommer, AP BGB § 613a, Nr. 19; Meyer-Stolte, EWiR 1990, 103; Dauenheimer, BB 1979, 989, 990; Herold, DB 1958, 1063 f.; Berges, KTS 1956, 113, 115; wohl auch Selke, ZfIR 2002, 622, 624 ff.; vgl. auch RGZ 93, 1, 3). - BGH, 28.04.1952 - III ZR 118/51
Verkehrssicherungspflicht für eingebrachtes Gut
Hieraus ergibt sich, dass der Zwangsverwalter unter Ausschluss des Eigentümers für die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten allein verantwortlich ist (RGZ 93, 1 ff; Planck § 823 Anm. 2 b S 1725). - VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 B 11.10
Grundsteuererlass; leerstehendes Fabrikgelände; Rohertragsminderung; übliche …
Mit der Anordnung der Zwangsverwaltung wird zwar dem Eigentümer die Verwaltung des Grundstücks entzogen (§ 146 Abs. 1 i. V. m. § 20; § 148 Abs. 2 ZVG), so dass ihm jede tatsächliche oder rechtliche Einwirkung darauf verwehrt ist (vgl. RG vom 18.4.1918 RGZ 93, 1/2).
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