Rechtsprechung
| RG, 04.05.1918 - Rep. V. 8/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen eines Wechselbereicherungsanspruchs; Charakter von Dikontgeschäften; Verjährung eines Anspruchs aus einem Wechsel; Wechselgeschäft zwischen einem Deutschen und einem Österreicher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 23
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.03.1954 - IV ZR 141/53
Rechtsmittel
Unter der Diskontierung von Wechseln versteht man den Erwerb von nicht fälligen Wechseln gegen ein Entgelt, das regelmässig in Geld besteht und durch die Wechselsumme bestimmt wird, die um den Zwischenzins und eine Provision gekürzt wird (RGZ 93, 23 [26]).Ob eine solche Bereicherung vorliegt, lässt sich nur unter Heranziehung der der Wechselverpflichtung zugrunde liegenden materiellen Rechtsverhältnisse beurteilen (RGZ 93, 23 [24]).
- BGH, 13.04.1972 - II ZR 107/70
Wechseldiskontierung - Rückgaberecht der Bank
Der Bundesgerichtshof hat beiläufig die Wechseldiskontierung in Übereinstimmung mit der herrschenden Lehre und im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 93, 23, 26) als einen Kauf des Wechsels oder kaufähnliches Geschäft betrachtet (BGHZ 19, 282, 292 [BGH 16.12.1955 - I ZR 134/54]; BGH WM 1963, 507).
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