Rechtsprechung
| RG, 10.07.1918 - Rep. I. 20/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Rückvergütung von Eisenbahnfracht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 271
- RGZ 93, 272
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.09.1959 - VII ZR 3/58
Rechtsmittel
Deswegen stand sie der von den Klägern beanstandeten Änderung der Bedingungen nicht entgegen (ebenso Urt.d.Sen.v. 2. Juli 1959 VII ZR 157/57; vgl. ferner RGZ 93, 272, 280 zu § 6 EVO). - RG, 24.05.1919 - I 274/18
1. Haftet die Eisenbahn im internationalen Frachtverkehr für die Wahl eines von …
Insbesondere entspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, wenn das Berufungsgericht die Ansicht vertritt, daß die Eisenbahn im internationalen Frachtverkehr mangels besonderer Anweisung des Absenders unter mehreren für die gleiche Beförderungsstrecke anwendbaren Tarifen zwar den ihr für den Absender am zweckmäßigsten scheinenden auszuwählen habe, für die Folgen ihrer Wahl jedoch nur bei grobem Verschulden hafte (RGZ. Bd. 42 S. 24; Urt. v. 10. Juli 1918 I 20/18). - SG Berlin, 24.08.1960 - S 22 An A 78/60 Auch nach der Rechtsprechung des RG (RGZ 93, 272 und 310) können bei Geldforderungen aus öffentlich-rechtlichen Verhältnissen Zinsen nicht gefordert werden, weil die beklagte Behörde nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung nur das herauszugeben hat, was sie erhalten hat.
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