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Rechtsprechung
   RG, 07.05.1918 - Rep. II. 22/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,177
RG, 07.05.1918 - Rep. II. 22/18 (https://dejure.org/1918,177)
RG, Entscheidung vom 07.05.1918 - Rep. II. 22/18 (https://dejure.org/1918,177)
RG, Entscheidung vom 07. Mai 1918 - Rep. II. 22/18 (https://dejure.org/1918,177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Streitgenössische Nebenintervention; Bestellen einer Sicherungshypothek zu Lasten der Beklagten und zugunsten der Nebenintervenientin ; Annahme des Prozesses durch den Nebenintervenient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 31
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine …

    Der Nebenintervenient muß indessen den Rechtsstreit in der Lage hinnehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet (§ 67 ZPO ; vgl. RGZ 93, 31 (33)); nach dem Gesetzeswortlaut ist ein Beitritt nur bis zur Rechtskraft des Urteils möglich (§ 66 Abs. 2 ZPO ).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2009 - 5 U 25/09

    Zulässigkeit der Berufung eines nachträglich beigetretenen Nebenintervenienten

    Da auch der streitgenössische Nebenintervenient (§ 69 ZPO) den Rechtsstreit in der Lage annehmen muss, in dem er sich zum Zeitpunkt des Beitritts befindet (§ 67 ZPO, vgl. RGZ 93, 31, 33), ist anerkannt, dass für ihn, der dem Verfahren bis zum Erlass des erstinstanzlichen Urteils nicht beigetreten, dem deshalb weder unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf rechtliches Gehör noch des Rechts auf ein faires Verfahren das ergangene Urteil förmlich zugestellt werden muss und der dem Verfahren erst nach einer für die Hauptpartei bereits laufenden Frist beitritt, nur noch der Rest dieser Frist verbleibt (vgl. BGH…, Beschluss vom 21.04.1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865, Juris Rz. 6).
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