Rechtsprechung
| RG, 31.05.1918 - Rep. III. 73/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Amtspflichtsverletzung des Notars bei unrichtiger Abfassung einer Urkunde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 68
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.07.1958 - V ZR 5/57
Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB
Gehört jedoch zum Vollzug einer Beurkundung eine Eintragung im Grundbuch, so ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein anerkannt, daß zu den Amtspflichten des Notars, wenn er im Einzelfall nicht davon befreit ist, auch noch die Einreichung der von ihm aufgenommenen Urkunde an das Grundbuchamt zum Zwecke der Eintragung im Grundbuch gehört (RGZ 93, 68, 70/71; RG SeuffArch 78 Nr. 129;… BGB RGRK a.a.O., Seybold/Hornig/Lemmens a.a.O.). - BGH, 14.03.1963 - III ZR 178/61 Anders ist die Rechtslage bei Beglaubigungen dann, wenn ein Notar die Unterschrift unter einer Urkunde beglaubigen soll, die er nicht selbst zu entwerfen hatte, weil er hier nach § 27 RNotO nur eine beschränkte Prüfungspflicht hat (RGZ 93, 68; BGH III ZR 183/53 vom 21. März 1955; III SR 63/55 vom 3. November 1955 = LM RNotO § 21 Nr. 21; BGH III ZR 147/56 vom 12. Dezember 1957;… Seybold-Hornig-Lemmens, Reichsnotarordnung 3. Aufl. § 27 II 2; § 26 I 3 a).
- BGH, 18.11.1957 - III ZR 106/56
Rechtsmittel
In derartigen Fällen sind alle diese Maßnahmen als ein einheitliches Amtsgeschäft des Notars aufzufassen und erstreckt sich die Prüfungs- und Belehrungspflicht des Notars auch auf den Inhalt der Urkunde selbst (vgl. RGZ 93, 68; BGH III ZR 62/54 vom 3. November 1955, insoweit NJW 1956, 140 nicht veröffentlicht).
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